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Rechnungsfrust statt Liebeslust

Berkatal, den 24. 05. 2018

24.05 2018

Rechnungsfrust statt Liebeslust

Wenn Flirten zur ärgerlichen Abofalle wird

Immer wieder beschweren sich hessische Ratsuchende darüber, dass Flirtportale für einen begrenzten Zeitraum eine günstige Testphase für beispielsweise 1,99 Euro anbieten, die sich dann jedoch automatisch verlängert und auch schon mal deutlich teurer ist.
Besonders ärgerlich: viele Verbraucher kündigen oder widerrufen den Vertrag rechtzeitig. Doch manche Anbieter bestreiten, Kündigung oder Widerruf erhalten zu haben.

Die Partnersuche über Partnervermittlungen oder Singlebörsen ist inzwischen so normal wie das Kennenlernen am Arbeitsplatz oder auf einer Party. Kein Wunder: gut ein Drittel aller Menschen in Hessen lebt alleine. Doch was so praktisch daher kommt, hat seine Tücken. Für viele Menschen endet die Suche nach dem Traumpartner oder der Traumpartnerin im Rechnungsfrust.

„Wenn aus einer kostenlosen Probemitgliedschaft ein kostenpflichtiges Angebot wird, sind Enttäuschung und Ärger vorprogrammiert“, sagt Eva Raabe, Leitende Beraterin der Verbraucherzentrale Hessen, Beratungsstelle Kassel.

Vertrag rechtzeitig kündigen

Die Kündigungsmöglichkeiten stehen im Kleingedruckten und sind bei den einzelnen Partnervermittlungen unterschiedlich. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Online-Partnerbörsen ihren Kunden die Kündigung auch online ermöglichen müssen (Urteil vom 14.07.2016, AZ.: III ZR 387/15). Das bedeutet, wer einen solchen Vertrag online abschließt, muss diesen auch online beenden können. Aus Beweisgründen kann aber eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben sinnvoll sein.

Partnervermittlungsverträge, die ein ganz besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern voraussetzen, können jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Es sind dann nur die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu zahlen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gilt das auch für die Verträge mit klassischen Partnervermittlungen.

widerrufsmöglichkeiten nutzen

Wurde ein Vertrag online oder in der Wohnung des Verbrauchers geschlossen, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Einige Portale berufen sich auf ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen, wenn diese vollständig erbracht wurden. Dies ist jedoch gerade bei Abonnementverträgen nicht der Fall. Auch dann nicht, wenn Verbraucher bereits Nachrichten verschickt haben.

„Doch Vorsicht: Wer ein hunderte Euro teures Jahresabo schon nach wenigen Tagen widerruft, kommt nicht unbedingt kostenfrei aus der Sache raus“, erläutert Eva Raabe. Die Partnerbörsen lassen sich sofort nutzen, einige Anbieter bestehen dafür auf einem Wertersatz. Fordert der Anbieter im Falle des Widerrufs einen (hohen) Wertersatz, sollten Verbraucher diesen nicht voreilig zahlen, sondern sich zunächst rechtlich beraten lassen.

Kontakte nur gegen Geld

Bei vielen Flirtportalen ist die Anmeldung kostenlos. Doch mit der Anmeldung allein lernt man niemanden kennen. Um Nachrichten lesen und mit anderen in Kontakt treten zu können, ist ein Abonnement erforderlich. Und das kostet etwas.

 

Hintergrund: Die Hessen leben überwiegend allein

In Hessen geht der Trend zum Single-Haushalt. 1950 lebte in gut einem Fünftel aller Haushalte nur eine Person. Im Jahre 2016 gibt es in Hessen 1,2 Millionen-Single-Haushalte – von insgesamt 3,0 Millionen Haushalten, die das Hessische Statistische Landesamt zuletzt im Jahr 2016 feststellte. Ein großer Teil dieser Menschen lebt nicht aus freien Stücken allein, häufig handelt es sich um ältere Menschen, deren Partner verstorben ist. Aber auch Studenten zählen zu den typischen Singles – kein Wunder also, dass die Stadt Kassel zuletzt im Jahre 2011 46,7% Prozent Single-Haushalte zählte. Aber auch in Frankfurt (48,1%), Darmstadt (44,7%) und Wiesbaden (43,7%) ist der Anteil der Alleinstehenden hoch. Außerhalb der Ballungszentren leben gut ein Drittel aller Menschen allein: Groß-Gerau (34,1%), Fulda (32,7%) und Schwalm-Eder-Kreis (29,4%) (Quelle: hessenschau.de, So wohnen die Hessen, 18.11.2016).

 

 

 

 

 

 

 

Verbrauchercafé

Immer am ersten Montag im Monat findet in der Verbraucherzentrale Hessen, Beratungsstelle Kassel das Verbrauchercafé statt. Hier gibt es bei Kaffee und Tee kostenlose Informationen zu einem aktuellen Thema. Am Montag, den 04. Juni von 15 bis 17 Uhr informiert der der Wirtschaftsjurist Thomas Hertwig über Verträge mit Partnervermittlungen und Singlebörsen. Nach dem Vortrag steht er den Fragen der Ratsuchenden Rede und Antwort. Die Veranstaltung ist – einschließlich Kaffee und Tee – kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

 

 

 

Die Veranstaltung findet statt im Rahmen des Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

 

 

 

 

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