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Die „Hessische Energiespar-Aktion“ informiert: „Sechs Schritte zum Energiesparhaus“ - Dämmung von Kellerdecken

Berkatal, den 29. 05. 2017

Pressemitteilung 22/2017

 

Frankfurt/Main, 29. Mai 2017

 

Die „Hessische Energiespar-Aktion“ informiert: „Sechs Schritte zum Energiesparhaus“ - Dämmung von Kellerdecken

 

Fußkälte war Jahrhunderte lang ein unerfreuliches Phänomen. Noch heute leiden Bewohner in vielen hessischen Häusern darunter. Gemauerte Kappendecken, Hohlsteindecken, Stahlbetonplatten oder Holzbalkendecken hatten früher nur eine geringe Dämmwirkung durch Sand- und Schlackenschüttungen oder 1 bis 2 cm dünnen Dämmplatten unter dem Estrich. Erst in den 1970er Jahren wurde die Trittschalldämmstärke auf 3,5 cm erhöht. Auch dies ist kein guter Wärmeschutz. Vermeidbare Energieverluste durch die Kellerdecke gehen einher mit Fußkälte, gegen die angeheizt werden muss.

 

„Eine Kellerdeckendämmung beseitigt Fußkälte im Haus und bringt meist eine Energieeinsparung von 4 bis 6 Prozent“, so Florian Voigt, Projektmanager der „Hessischen Energiespar-Aktion“.

 

Die „Hessische Energiespar-Aktion“ empfiehlt 6 bis 8 cm Dämmstärke. Da durch die geringe Kellerhöhe die Dicke der Dämmstoffe festgelegt ist, empfehlen sich besser dämmende Materialien aus der Wärmeleitfähigkeitsgruppe 035 oder besser. Die EnEV fordert seit 2009 einen U-Wert von 0,3 W/(m²K) bei Dämmung unter der Kellerdecke und 0,5 W/ (m²K) bei oberseitiger (warmseitiger) Dämmung.

 

Grundsätzlich gibt es zwei Dämm-Möglichkeiten: Meist werden die Dämmplatten unter die Kellerdecke geklebt. Die Dämmstoffe brauchen dafür keine besonderen Eigenschaften zu haben. Es kommen in Frage: Polystyrol (expandiert oder extrudiert), Glas- oder Steinwolleplatten, wahlweise mit bereits fertiger Deckschicht, Zellulose- oder Korkdämmplatten, Schaumglas, Naturdämmstoffe. Bei gewölbten Decken gibt es sogar konisch zugeschnittene Dämmstoffe, die man in die Wölbung sehr gut einkleben kann. Eine Verkleidung ist nicht erforderlich. Oftmals behindern Leitungen unter der Decke eine glatte Verlegung. Dann können z. B. die Dämmplatten aus der Fläche bis an die gedämmten Rohrleitungen herangeführt werden. Dazwischen wird loser Dämmstoff gestopft. Das sieht nicht schön aus, ist aber kostengünstig.

 

Wird der Erdgeschossfußboden oder eine Bodenplatte von oben (Warmseite) gedämmt, sollte eine mindestens 5 cm dicke Dämmung auf die Deckenplatte aufgelegt werden. Extrudiertes Polystyrol oder Polyurethan haben die beste Dämmwirkung. Hierbei ist auf Türhöhen zu achten. Bei geringer Kopfhöhe kann auch die Vakuumsuperisolation helfen. Bei 1 cm Plattendicke bietet sie die Dämmwirkung von 8 cm herkömmlichem Dämmstoff. Vakuumdämmplatten sind sehr empfindlich bei der Verlegung, sie dürfen nicht verletzt werden. Durch den Estrich sind sie gegen Beschädigungen geschützt.

 

Informationen zu Handwerksbetrieben bei den Hessischen Landesinnungen: Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V., Hauptgeschäftsstelle Frankfurt a.M.
Emil-von-Behring-Straße 5, 60439 Frankfurt am Main, Telefon: 0361/6548642,
www.bgvht.de sowie Verband Farbe Gestaltung Bautenschutz Hessen, Kettenhofweg 14-16, 60325 Frankfurt/Main, Telefon: 069/989445-0, https://www.farbe-hessen.de/.

 

Informationen zur „Hessischen Energiespar-Aktion“ unter www.energiesparaktion.de. Informationen zu entsprechenden Fördermöglichleiten bietet der „Förderkompass Hessen“ unter www.energieland.hessen.de.

 

Informationen zum Energieberatungsangebot der Verbraucherzentrale Hessen unter www.verbraucher.de.

 

Die „Hessische Energiespar-Aktion“ ist ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

 

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