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Fundbüro

Folgende Fundsache wird öffentlich bekannt gemacht:

 

Fundgegenstand:              Handschuhe, schwarz

 

Fundort:                               Berkatal, OT Frankershausen, Gemeindeverwaltung

 

gefunden am:                     17.04.2023

 

Anmelde-/Abholfrist:        27.10.2023

 

Nach Ablauf der Anmelde-/Abholfrist erwirbt der Finder/die Finderin bzw. die Gemeinde Berkatal das Eigentum an der Fundsache (§ 973 BGB).

Bei einem Wert von bis zu 500,- € sind ggfls. 5 % an den Finder/die Finderin zu entrichten.

Die Eigentümerin / der Eigentümer wird gebeten, bei dem Fundamt der Gemeinde Berkatal (im Meldeamt) zu den bekannten Öffnungszeiten vorzusprechen.

 

Berkatal, den 27.04.2023

Az.: 147-05

 

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE BERKATAL

 

gez. Dr. Bergner

Erster Beigeordneter

Folgende Fundsache wird öffentlich bekannt gemacht:

 

Fundgegenstand:          Silberner Ohrring, einzeln

 

Fundort:                         Höhenweg, Frankershausen        

 

gefunden am:                26.02.2023

 

Anmelde-/Abholfrist:    09.09.2023

 

 

Nach Ablauf der Anmelde-/Abholfrist erwirbt der Finder/die Finderin bzw. die Gemeinde Berkatal das Eigentum an der Fundsache (§ 973 BGB).

Bei einem Wert von bis zu 500,- € sind ggfls. 5 % an den Finder/die Finderin zu entrichten.

Die Eigentümerin / der Eigentümer wird gebeten, bei dem Fundamt der Gemeinde Berkatal (im Meldeamt) zu den bekannten Öffnungszeiten vorzusprechen.

 

Berkatal, den 09.03.2023

Az.: 147-05

 

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE BERKATAL

 

gez. Lenze

Bürgermeister

 

 

Folgende Fundsache wird öffentlich bekannt gemacht:

 

Fundgegenstand:      Halstuch Damen, dunkelblau mit Blumen    

Fundort:     Mehrzweckhalle Frankenhain

gefunden am:       KW 51/2022

Anmelde-/Abholfrist:    02.09.2023  

 

Nach Ablauf der Anmelde-/Abholfrist erwirbt der Finder/die Finderin bzw. die Gemeinde Berkatal das Eigentum an der Fundsache (§ 973 BGB).

Bei einem Wert von bis zu 500,- € sind ggfls. 5 % an den Finder/die Finderin zu entrichten.

Die Eigentümerin / der Eigentümer wird gebeten, bei dem Fundamt der Gemeinde Berkatal (im Meldeamt) zu den bekannten Öffnungszeiten vorzusprechen.

 

Berkatal, den 02.03.2023

Az.: 147-05

 

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE BERKATAL

 

gez. Lenze

Bürgermeister

Folgende Fundsache wird öffentlich bekannt gemacht:

 

Fundgegenstand:      Schlüssel, einzeln    

Fundort:     OT Frankershausen, Feldflur "Hinter dem Stein"

gefunden am:       KW 6/2023

Anmelde-/Abholfrist:      

 

Nach Ablauf der Anmelde-/Abholfrist erwirbt der Finder/die Finderin bzw. die Gemeinde Berkatal das Eigentum an der Fundsache (§ 973 BGB).

Bei einem Wert von bis zu 500,- € sind ggfls. 5 % an den Finder/die Finderin zu entrichten.

Die Eigentümerin / der Eigentümer wird gebeten, bei dem Fundamt der Gemeinde Berkatal (im Meldeamt) zu den bekannten Öffnungszeiten vorzusprechen.

 

Berkatal, den 16.02.2023

Az.: 147-05

 

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE BERKATAL

 

gez. Lenze

Bürgermeister

Folgende Fundsache wird öffentlich bekannt gemacht:

 

Fundgegenstand:      Damen Sonnenbrille       

Fundort:     Friedhof OT Frankenhain

gefunden am:        25. Dezember 2022

Anmelde-/Abholfrist:      12. Juli 2023

 

Nach Ablauf der Anmelde-/Abholfrist erwirbt der Finder/die Finderin bzw. die Gemeinde Berkatal das Eigentum an der Fundsache (§ 973 BGB).

Bei einem Wert von bis zu 500,- € sind ggfls. 5 % an den Finder/die Finderin zu entrichten.

Die Eigentümerin / der Eigentümer wird gebeten, bei dem Fundamt der Gemeinde Berkatal (im Meldeamt) zu den bekannten Öffnungszeiten vorzusprechen.

 

Berkatal, den 19.01.2023

Az.: 147-05

 

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE BERKATAL

 

gez. Lenze

Bürgermeister

 

Folgende Fundsache wird öffentlich bekannt gemacht:

 

Fundgegenstand:      Display für E-Bike       

Fundort:     Landesstraße zwischen Frankershausen und Frankenhain

gefunden am:        05. Oktober 2022

Anmelde-/Abholfrist:      01. Juni 2023

 

Nach Ablauf der Anmelde-/Abholfrist erwirbt der Finder/die Finderin bzw. die Gemeinde Berkatal das Eigentum an der Fundsache (§ 973 BGB).

Bei einem Wert von bis zu 500,- € sind ggfls. 5 % an den Finder/die Finderin zu entrichten.

Die Eigentümerin / der Eigentümer wird gebeten, bei dem Fundamt der Gemeinde Berkatal (im Meldeamt) zu den bekannten Öffnungszeiten vorzusprechen.

 

Berkatal, den 01. Dez. 2022

Az.: 147-05

 

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE BERKATAL

 

gez. Lenze

Bürgermeister

 

 

 

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