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Dezentrale Teststellen für kostenlose Bürgertests im Werra-Meißner-Kreis

Berkatal, den 11. 03. 2021

Pressemitteilung

Eschwege, den 11. März 2021

 

 

Dezentrale Teststellen für kostenlose Bürgertests im Werra-Meißner-Kreis

 

Das Hessische Gesundheitsministerium, die Kassenärztliche Vereinigung Hessen, die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hessen, die Landesapothekerkammer Hessen, die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die kommunalen Spitzenverbände haben sich gemeinsam darauf verständigt, den durch die Bundes-Test-Verordnung vom 09.03.2021 definierten Testanspruch für Bürgerinnen und Bürger zeitnah in Hessen umzusetzen.

 

Demnach haben alle Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf die Durchführung mindestens eines kostenlosen Corona-Schnelltests pro Woche. Land, Landkreise, kreisfreie Städte, Verbände und Kammern arbeiten nun zusammen an der Umsetzung eines dezentral organisierten kostenlosen Testangebotes.

 

Auch im Werra-Meißner-Kreis wird vor diesem Hintergrund mit Hochdruck an der Bereitstellung von Teststellen für das kostenlose Bürgertesten gearbeitet. In Zusammenarbeit mit den DRK-Kreisverbänden Eschwege und Witzenhausen, Gesunder Werra-Meißner-Kreis (GWMK), den Kommunen sowie Ärzten, Apothekern und Zahnärzten wird eine das Kreisgebiet abdeckende dezentrale Teststruktur aufgebaut, damit die Wege zur Teststelle für die Bürgerinnen und Bürger möglichst kurz sind.

 

Die Durchführung des PoC-Antigen-Schnelltests dauert ca. 30 Minuten inkl. Wartezeit. Das Testergebnis wird schriftlich bescheinigt. Personen mit einem positiven Ergebnis müssen sich entsprechend der Hessischen Quarantäneverordnung ohne gesonderte Anordnung durch das Gesundheitsamt sofort und ohne Umwege in Quarantäne begeben und umgehend das zuständige Gesundheitsamt informieren.

 

Der positive Schnelltest sollte zwingend durch einen PCR-Test bestätigt werden. Hierzu besteht gemäß der Testverordnung ein Anspruch. Bei bestätigter Infektion durch den PCR-Test erfolgt eine 14-tägige Quarantäne, die auch für alle anderen Personen gilt, die im Haushalt der positiv getesteten Person leben.

 

Falls sich weitere noch nicht von der Kreisverwaltung kontaktierte Praxen, Apotheken bzw. sonstige Einrichtungen am Angebot zum Bürgertesten beteiligen wollen, nehmen diese bitte per E-Mail Kontakt auf mit Dr. Uwe Lenz ( ).

 

Wann welche Teststelle öffnet, hängt jeweils von den speziellen Bedingungen wie Verfügbarkeit der Räumlichkeiten, geschultem Personal und Testmaterial ab.

 

In einer Allgemeinverfügung werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, dass auch Apotheken, Ärzte, Zahnärzte sowie Rettungsdienstorganisationen die für die Bürgerinnen und Bürger kostenlosen Schnelltests anbieten dürfen. Die Beschaffung der erforderlichen Testmaterialien und Schutzausrüstung erfolgt dann in Eigenregie der Betreiber der Teststellen.

 

Die ersten Teststellen werden voraussichtlich in der kommenden Woche in Betrieb gehen, wobei die Terminvergabe über ein gemeinsames Internetportal, aber auch telefonisch geplant ist. Sobald das Testangebot steht, werden die Teststellen sowie die Kontaktdaten zur Terminvereinbarung auf der Internetseite der Kreisverwaltung und über die öffentlichen Medien verbreitet.

 

 

 

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