Mehrzweckhalle Frankenhain
Belegungsplan MZH Frankenhain:
Montag
17.30 - 22.00 Uhr Tischtennis
Dienstag
07.45 - 13.00 Uhr Schulsport Anne-Frank-Schule
19.30 - 20.30 Uhr Damengymnastik
Donnerstag
19.00 - 20.30 Uhr Damengymnastik
Freitag
15.00 - 24.00 Uhr Tischtennis
Samstag
12.00 - 16.30 Uhr Tischtennis
Belegungsplan Mehrzweckraum Frankenhain:
Dienstag
ab 15.00 Uhr - Landfrauenverein Frankenhain - Bienenstube
ab 19.00 Uhr - Landfrauenverein Frankenhain - Vorträge
Für weitere Termine in der Halle bzw. Buchung des Mehrzweckraumes für private Feierlichkeiten nehmen Sie bitte Kontakt mit der Gemeindeverwaltung Berkatal auf.
Ab Mai 2025 wird das Dorfgemeinschaftshauses in Frankenhain neu betreut. Der Teil des Dorfgemeinschaftshauses erstreckt sich auf den Veranstaltungsraum nebst Küche, Vorratsräumen, Toiletten und Thekenbereich.
Die Schlüssel für den Bereich des Dorfgemeinschaftshauses erhalten Sie in Zukunft aus den Händen von Frau Britta Möckel-Simon, Meißnerstraße 3 A in Frankenhain. Übernahme und Übergabe sollen bitte direkt mit Frau Möckel-Simon abgestimmt werden.
Die Reinigung des Bereichs des Dorfgemeinschaftshauses hat bereits seit April 2025 Frau Jutta Ickert, Steinweg 23 in Frankershausen, gewerblich übernommen. Diese wird die Einrichtung regelmäßig auf deren Sauberkeit überprüfen und ggf. reinigen.
Im Hinblick auf die Reinigung gilt jedoch weiterhin, dass nach Abschluss einer Nutzung der Benutzer – egal ob privater Nutzer oder Verein - die Räumlichkeiten sowie die benutzten Gegenstände zu reinigen und wie vorgefunden zu übergeben hat. Kommt der Benutzer der Reinigungspflicht nicht oder nur unvollständig nach, so kann im Rahmen der Ersatzvornahme das Notwendige veranlasst und in Rechnung gestellt werden.
Der Zugang zur Mehrzweckhalle erfolgt weiterhin über den Vorstand des TV 1920 Frankenhain. Der Verein regelt für seine Nutzungen die Reinigung selbst. Private Nutzungen können unabhängig davon bei der Gemeindeverwaltung Berkatal – Frau Wetterau 05657/989115 - beantragt werden; im Hinblick auf die Reinigung gilt dann selbiges wie für das Dorfgemeinschaftshauses.
Nutzung und Zugang des Feuerwehrbereichs und des Jugendraumbereichs bleiben den jeweiligen Nutzern vorbehalten. Eine private Nutzung ist hier nicht vorgesehen.