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Bürgermeister fordern staatliche Maßnahmen zur Sicherstellung der kommunalen Leistungsfähigkeit und Vermeidung von kommunalen Steuererhöhungen in Folge der Corona-Krise

Berkatal, den 20. 04. 2020

 

 

PRESSEMITTEILUNG der Kreisversammlung Werra-Meißner der Bürgermeister im Werra-Meißner-Kreis

 

Bürgermeister fordern staatliche Maßnahmen zur Sicherstellung der kommunalen Leistungsfähigkeit und Vermeidung von kommunalen Steuererhöhungen in Folge der Corona-Krise

 

Die Corona – Pandemie verlangt viel von den Menschen in den Städten und Gemeinden, auch in unserem schönen Werra-Meißner-Kreis ab.

 

Seit Beginn der Krise unterstützen die 16 Städte und Gemeinden im Werra-Meißner-Kreis die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona Pandemie auf vielfältige Art und Weise.

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen sorgen dafür, dass auch in der Krise die wichtigsten Angelegenheiten nahezu uneingeschränkt erledigt werden. Die Ordnungsämter stellen die Überwachung der Regelungen des Kontaktverbots sicher und die Erzieherinnen und Erzieher betreuen in dieser Notsituation auch weiterhin die Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen.

 

Durch kommunale Betriebe oder Organisationen werden die notwendigen Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge wie Wasser-, Strom- und Gasversorgung oder Müllabfuhr und Abwasserbeseitigung weiterhin sichergestellt-

 

Mit der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen unterstützen die Kommunen die Wirtschaft und sorgen dafür, dass gerade kleine und mittlere Betriebe in dieser schweren Lage Arbeit haben und damit auch ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlen können.

 

Gleichzeitig verzichten die Finanzverwaltungen der Städte und Gemeinden auf die Einziehung der Gebühren für die Kindertagesstätten, um die Eltern in dieser angespannten Situation finanziell zu entlasten. Weitere Einnahmen gehen durch entfallende Benutzungsgebühren oder Eintrittsgelder verloren.

 

Kooperativ zeigen sich alle Kommunen auch bei der Stundung von bereits festgesetzten Forderungen.

 

Gleichzeitig trudeln täglich Mitteilungen des Finanzamtes ein, in denen die Gewerbesteuervorauszahlungen von Unternehmen auf „Null“ festgesetzt werden.

Das bedeutet für die Kommunen im ganzen Landkreis einen herben Einnahmeausfall.

Dieser ist – je nach Größe und Leistungsfähigkeit der Kommune unterschiedlich hoch – führt aber zur gleichen Konsequenz. Die Kommunen geraten ohne eigenes Verschulden in eine erhebliche Schieflage, was ihre kommunalen Finanzen betrifft.

 

Diese wird sich in den kommenden Jahren weiter verschärfen – dies lässt sich bereits jetzt absehen. Neben der Gewerbesteuer, die sich nur langsam wieder entwickeln wird, wird die von vielen Unternehmen zu Recht in Anspruch genommene Kurzarbeiterregelung im kommenden Jahr zu deutlichen Ausfällen der Einkommenssteuer führen.

 

Da hilft es in der aktuellen Situation zwar ein wenig, dass das Land die Abschläge auf Schlüsselzuweisungen vorzeitig auszahlen wird. Dies kann jedoch nur ein erster Schritt sein.

Keine Kommune wird aus eigener Kraft diese Einnahmeausfälle kompensieren können.

 

Aus Sicht der Bürgermeister kann nicht wieder von den Kommunen und den ehrenamtlichen Gemeindevertretern und Stadtverordneten verlangt werden diese Defizite durch Erhöhung der kommunalen Steuern zu kompensieren.

 

Seitens der Städte und Gemeinden wurden in den letzten Jahren zur Erfüllung der Vorgaben der Schuldenbremse und diverser gesetzgeberischer Maßnahmen erhebliche Anstrengungen unternommen um die Haushalte zu konsolidieren.

 

Von daher müssen bereits jetzt verbindliche Regelungen zu einer auskömmlichen kommunalen Finanzausstattung und geänderte Vorgaben zum kommunalen Haushaltsrecht in Angriff genommen werden.

 

Auch nach der Corona-Krise wollen die Kommunen noch für Ihre Bürger und Einwohner das tägliche Leben gestalten ohne diese mit Steuererhöhungen weiter zu belasten – Viele werden in der Corona-Krise ohnehin erhebliche Verluste zu beklagen haben.

 

 

 

 

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