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Inkasso-Check: Online-Service der Verbraucherzentralen

Berkatal, den 05. 10. 2021

Pressemitteilung vom

05.Oktober 2021

 

Inkasso-Check: Online-Service der Verbraucherzentralen

Neues Inkasso-Gesetz tritt am 1. Oktober in Kraft – Verbraucherzentrale informiert über Änderungen

Die Reform des Inkassorechts bringt einige Neuheiten mit sich. Haben Inkasso-Unternehmen zum Beispiel wenig Aufwand mit einer Forderung, die auch der Betroffene für rechtmäßig hält, dürfen sie ab sofort nur einen verminderten Kostensatz für ihre Dienstleistung in Rechnung stellen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleibt dennoch weiterhin schwer nachzuvollziehen, ob geforderte Inkassokosten zulässig sind. Hilfe bietet der online verfügbare Inkasso-Check der Verbraucherzentralen, der die neue Rechtslage abbildet.

Inkasso-Dienstleister dürfen für das Eintreiben offener Forderungen Kosten berechnen, die sich an der Gebührenordnung von Rechtsanwälten orientieren. Das heute in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht sieht vor, dass diese Vergütungssätze bei einfachen Fällen verringert werden müssen.

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Inkasso-Kosten werden vielfach günstiger

Als einfacher Fall gilt zum Beispiel, wenn die Betroffenen zügig reagieren und die ausstehende Zahlung auf eine erste Aufforderung der Inkasso-Unternehmen hin vornehmen.

Deutlich günstiger als früher wird es auch für diejenigen, die eine Rechnung bis 50 Euro versehentlich nicht beglichen haben. Eine neu eingeführte Gebührenstufe verhindert nun, dass Inkasso-Kosten fällig werden, die den ursprünglichen Rechnungsbetrag deutlich übersteigen.

 

Noch immer gilt: erst prüfen, dann zahlen

Doch aufgepasst: Auch, wenn es vorteilhaft sein kann, eine Inkasso-Rechnung schnell zu begleichen, lohnt es sich, diese zuvor immer sorgfältig zu prüfen und nicht voreilig zu zahlen. Unterstützung dafür bietet der in Bezug auf die neue Rechtslage aktualisierte Inkasso-Check der Verbraucherzentralen.

Der kostenlose Inkasso-Check bietet die Möglichkeit, eigenständig und jederzeit die verschiedenen Posten einer Inkasso-Rechnung zu prüfen. Nach einer Reihe von Fragen, die die Nutzerinnen und Nutzer beantworten sollen, erhalten sie eine rechtliche Ersteinschätzung, ob und wieviel sie bezahlen müssen. Wer möchte, lässt sich gleich einen passenden Brief an das Inkassounternehmen erstellen, www.verbraucherzentrale-hessen.de/inkasso-check.

Der Inkasso-Check wurde im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, erstellt.

 

Bild zur Meldung: Inkasso-Check: Online-Service der Verbraucherzentralen