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Verbraucherzentrale Hessen: Fakeshops im Aufwind

Berkatal, den 11. 12. 2020

11. Dezember 2020

Fakeshops im Aufwind

Verbraucherzentrale Hessen zu betrügerischen Onlineshops

Die Beschwerden zu Fakeshops haben in den letzten Wochen deutlich zugenommen. Verbraucherinnen und Verbraucher melden stetig neue Adressen und sind verunsichert. Die Verbraucherzentrale Hessen gibt einfache Tipps, wie unseriöse Seiten identifiziert werden können.

Mehr und mehr Menschen kaufen online, auch um Menschenansammlungen vor Ort zu meiden. Damit wächst die Zahl der potentiellen Opfer. „Teilweise könnten wir momentan tagelang nichts anderes machen als Fakeshops zu prüfen“, sagt Kai-Oliver Kruske, Referent bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Kriminelle sind offenbar die einzigen wirklichen Gewinner dieser Pandemie.“

Sorgfalt zahlt sich aus

„Wenn Sie Shops nutzen wollen, die Sie noch nicht kennen, sollten Sie genau hinschauen. Mit dieser Sorgfalt tun Sie sich selbst einen riesigen Gefallen“, so Kruske. Viele Fakeshops würden sich nicht einmal die Arbeit machen, ein Impressum zu erstellen. Im Impressum müssen mindestens Firmenname, Adresse und zwei schnelle Kontaktmöglichkeiten (etwa Mail und Telefon) verzeichnet sein. Jede kommerzielle Seite braucht ein Impressum. Wenn es fehlt, kann ein Anbieter nicht seriös sein. Gefälschte Angaben lassen sich oft mit kurzer Online-Recherche entlarven. 

AGB, Widerrufsbelehrung und Co.

Auch AGB und Widerrufsbelehrung erscheinen immer wieder als schlechte automatische Übersetzung – ein klarer Hinweis, dass der Shop nicht echt ist. Als vertrauensbildende Maßnahme kopieren sich manche Anbieter falsche Siegel auf die Website. Doch nur echte Siegel sind anklickbar. Man gelangt dann über einen Link an das Institut, welches das Siegel vergeben hat.

Viele setzen auch auf gefälschte Bewertungen, in denen ausschließlich 4 oder 5 Sterne vergeben werden. Bewertungen sind höchstens dann vertrauenswürdig, wenn sie von einer dritten Seite stammen, zum Beispiel von trustpilot.com.

Vorsicht bei Überweisung

Alle Fakeshops wollen ihre Opfer dazu bewegen, per Vorkasse-Überweisung zu zahlen. Denn eine Überweisung kann nicht einfach rückgängig gemacht werden. Wenn sich herausstellt, dass keine Ware kommt, sind die Empfänger längst über alle Berge. Besonders trickreich: Einige Anbieter präsentieren mehrere Zahlmethoden, darunter auch Paypal. Doch beim Zahlvorgang erscheinen dann Fehlermeldungen und übrig bleibt doch nur die Vorkasse-Überweisung.

Kann das sein?

„Im Internet gibt es auch nichts umsonst. Bei einem kurzen Preisvergleich vor der Bestellung werden Ihnen manche Preise seltsam vorkommen. Auch das ist ein Anzeichen dafür, dass etwas nicht stimmen könnte“, ergänzt Kruske.

Wer einen Fakeshop entdeckt hat oder sogar betrogen wurde, sollte unbedingt Anzeige erstatten. Das geht auch online unter onlinewache.polizei.hessen.de. Denn nur Polizei und Staatsanwaltschaft können Kriminelle mit staatlichen Mitteln verfolgen und ihnen so hoffentlich das Handwerk legen.

 

 

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

 

 

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