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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Bürgermeisterwahl der Gemeinde Berkatal am 14. März 2021

Berkatal, den 23. 11. 2020

Bekanntmachung über die Aufhebung des bisherigen Wahltages sowie die Bestimmung des neuen Wahltages der Bürgermeisterwahl der Gemeinde Berkatal;

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Bürgermeisterwahl der Gemeinde Berkatal

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Berkatal hat am 26. Mai 2020 den Beschluss vom 17. Dezember 2019, zur Terminbestimmung der Wahl und einer eventuellen Stichwahl des Bürgermeisters (m/w/d) aufgehoben. Dadurch fand die für ursprünglich am 13. September 2020 vorgesehene Wahl eines Bürgermeisters (m/w/d) an diesem Termin nicht statt. Dies hat zur Folge, dass die Terminbestimmung der Wahl und einer eventuellen Stichwahl des Bürgermeisters (m/w/d) erneut von der Gemeindevertretung zu bestimmen war.

 

1. In der Gemeinde Berkatal mit 1.470 Einwohnern (Stand am 30.09.2019) ist die hauptamtliche Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) im Wege der Direktwahl neu zu besetzen. Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe A 15 bewertet. Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften des Hessischen Wahlbeamten-Aufwandsentschädigungsgesetzes gewährt.

Das Ende der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers ist der 31.12.2020. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Durch die Wahlverschiebung greifen die Regelungen des § 41 HGO über die Weiterführung der Amtsgeschäfte durch den derzeitigen Stelleninhaber.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Unionsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben; eine obere Altersgrenze gibt es nicht mehr. Nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Bewerbung für die zu besetzende Stelle muss in Form eines Wahlvorschlags erfolgen, auf dessen gesetzliche Erfordernisse nachfolgend unter Nr. 3 hingewiesen wird; eine gesonderte Bewerbung ist wahlrechtlich weder erforderlich noch ausreichend.

2. Die Wahl findet nach der Bestimmung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Berkatal am 14. März 2021, eine eventuelle Stichwahl am 28. März 2021 statt.

3. Hiermit wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl des Bürgermeisters (m/w/d) aufgefordert.

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden.

Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten.

Der Wahlvorschlag muss den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese tragen. Der Name muss sich von den Namen bereits bestehender Parteien und Wählergruppen deutlich unterscheiden. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern tragen deren Familiennamen als Kennwort.

Die Bewerberin oder der Bewerber ist unter Angabe des Familiennamens, des Rufnamens, des Zusatzes "Frau" oder "Herr", des Berufs oder Stands, des Tags der Geburt, des Geburtsorts und der Anschrift (Hauptwohnung) aufzuführen.

Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag benannt werden. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer die Zustimmung dazu schriftlich erteilt; die Zustimmung ist unwiderruflich.

Jeder Wahlvorschlag einer Partei oder einer Wählergruppe muss von der Vertrauensperson und ihrem Stellvertreter, die von der Nominierungsversammlung benannt worden sind, persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden. Wählvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern unterzeichnen diese selbst.

Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten bei der Wahl des Bürgermeister in der Vertretungskörperschaft der Gemeinde vertreten waren, sowie von Einzelbewerbern müssen außerdem von mindestens zweimal so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie die Vertretungskörperschaft der Gemeinde von Gesetzes wegen Vertreter hat.

Dies gilt nicht für Wahlvorschläge von Bürgermeistern, die während der vor dem Wahltag laufenden Amtszeit dieses Amt in der Gemeinde ausgeübt haben. Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Die Zahl der Gemeindevertreter beträgt derzeit 15. Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Bewerberin oder der Bewerber für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe wird in geheimer Abstimmung in einer Versammlung der Mitglieder der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Gemeinde) oder in einer Versammlung der von den Mitgliedern der Partei oder Wählergruppe im Wahlkreis (Gemeinde) aus ihrer Mitte gewählten Vertreterinnen oder Vertreter (Vertreterversammlung) gewählt. Jede teilnehmende Person an der Versammlung kann Vorschläge für eine Bewerberin oder einen Bewerber unterbreiten. Jeder vorgeschlagenen Person wird Gelegenheit gegeben, sich und das Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Eine Wahl mit verdeckten Stimmzetteln gilt als geheime Abstimmung. Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen, für welche ein amtlicher Vordruck vorgeschrieben ist. Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, die Ergebnisse der Abstimmungen sowie über die Vertrauensperson, ihren Stellvertreter und die jeweilige Ersatzperson nach § 11 Abs. 3 KWG enthalten. Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren Mitgliedern oder Vertretern zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter an Eides statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist. Die Wahlleiterin oder der Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zuständig.

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am Montag, dem 4. Januar 2021 bis 18.00 Uhr schriftlich im Original bei der Wahlleiterin der Gemeinde Berkatal,
Berkastraße 54, 37297 Berkatal, einzureichen.

 

Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:

  • Die Erklärung des Bewerbers (m/w/d), dass er der Aufstellung zustimmt. Die Zustimmungserklärung ist nach dem amtlichen Vordruckmuster abzugeben.
  • Eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt.
  • Namen, Vornamen und Anschrift der Unterstützerinnen und Unterstützer des Wahlvorschlags sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre Wahlberechtigung.
  • Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde, einschließlich der vorgeschriebenen Versicherung an Eides statt.

Ein Wahlvorschlag kann bis zur Zulassung am 15. Januar 2021 durch gemeinsame schriftliche Erklärung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 04. Januar 2021 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. Wird ein Wahlvorschlag so spät eingereicht, dass eventuelle Mängel, die seine Gültigkeit berühren, wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht mehr beseitigt werden können, so geht dieses Risiko zu Lasten der betreffenden Partei oder Wählergruppe, die den Wahlvorschlag eingereicht hat.

Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke können bis auf das Formular KW 7 (Unterstützungsunterschrift) von der Internetseite des Hessischen Landeswahlleiters (https://wahlen.hessen.de - Rubrik "Direktwahlen/Vordrucke für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) heruntergeladen werden.

 

 

Berkatal, den 24.11.2020

 

Agnes Krippner

Besondere Gemeindewahlleiterin

 

Bild zur Meldung: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Bürgermeisterwahl der Gemeinde Berkatal am 14. März 2021