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Hessische Landesregierung beschließt Öffnung von Friseuren, Spielplätzen und Kultureinrichtungen

Berkatal, den 01. 05. 2020

1. Mai 2020 

 

Hessische Landesregierung beschließt Öffnung von 

Friseuren, Spielplätzen und Kultureinrichtungen 

 

Ministerpräsident Volker Bouffier: „Wir lockern 

die Beschränkungen dort, wo wir es verantworten können“ 

 

Wiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat heute nach der Videokonferenz mit 
Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten 
der Länder vom Donnerstag Lockerungen bei den Corona-Beschränkungen beschlossen. 
Ab Montag können in Hessen unter anderem Friseure, Museen und Tierparks unter 
Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln öffnen. Auch Spielplätze dürfen wieder 
genutzt werden. 

 

„Wir haben die Pandemie noch lange nicht überstanden. Deshalb hat für uns nach wie vor 
der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger die höchste Priorität. Wir 
halten unseren Kurs und lockern die Beschränkungen dort, wo wir es verantworten 
können. Ein Wettbewerb zwischen den Ländern, wer am Schnellsten die Rückkehr in die 
Normalität schafft, hilft niemandem. Wir gehen schrittweise und bedacht voran und wollen 
den Menschen gleichzeitig eine Perspektive für die Zukunft geben“, sagte 
Ministerpräsident Volker Bouffier heute in Wiesbaden. 

 

Öffnen dürfen in Hessen ab 4. Mai 2020 unter Einhaltung von Abstands- bzw. 
Hygieneregeln: 

 


. Spielplätze 
. Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten, unter der Vorgabe, 
dass eine individuelle Nutzung erfolgt. Gruppenaktivitäten oder -führungen können 
nicht angeboten werden. Als Richtwert gilt, dass sich eine Person auf einer Fläche 
von 20 Quadratmetern aufhalten darf 
. Tierparks, Zoos und Botanische Gärten 
. Hundesalons und Hundeschulen 
. Copyshops 
. Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer), Musikschulen und Privatunterricht (als 
Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen) 
. Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel 
Kosmetik-, Nagel- und Tattoostudios sowie Massagepraxen. Dabei müssen die 
Anbieter für die gesamte Dauer des Kundenkontaktes eine Mund-Nasen-
Bedeckung tragen. Auch für Kunden ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung 
zwingend vorgeschrieben. Diese darf nur abgenommen werden, wenn die 
Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen 
kann. 


 

. Medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die 
bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend notwendig waren, dürfen wieder 
vorgenommen werden. 


 

. In allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und 
Arztpraxen muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese Pflicht gilt 
auch in Ladenstraßen und überdachten Einkaufszentren. 


 

. Der Präsenzunterricht wird bei der Ausbildung von Tarifbeschäftigten und Beamten 
im Öffentlichen Dienst wieder aufgenommen, wenn der Abschluss im Jahr 2020 
vorgesehen ist. Dazu gehören auch die Sportausbildung und Prüfungen. 


 

Am kommenden Mittwoch gehen die Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den 
Regierungschefinnen und -chefs der Länder in die nächste Runde. An diesem Tag stehen 


Konzepte zur Öffnung von Kitas, Schulen, Sportstätten, Restaurants und Gaststätten 
sowie das Thema „Handel“ auf der Tagesordnung. „Ich erwarte intensive und konstruktive 
Diskussionen und wünsche mir, dass wir – wo immer es geht – einheitliche Regelungen 
treffen und den Bürgern, insbesondere den Familien, klare Perspektiven für die Zukunft 
aufgezeigt werden“, betonte Ministerpräsident Bouffier. 

 

*** Hinweis *** 

Sämtliche Verordnungen werden fortlaufend auf corona.hessen.de eingestellt und 
aktualisiert. 

 

 

 

 

 

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