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Corona-Virus: - 82 Genesene, - 175 bestätigte Fälle, - 12 Verstorbene

Berkatal, den 29. 04. 2020

Pressemitteilung

Eschwege, den 29. April 2020

 

 

Corona-Virus: - 82 Genesene, - 175 bestätigte Fälle, - 12 Verstorbene

Im Werra-Meißner-Kreis ist eine weitere Person im Zusammenhang mit einer Corona-Virusinfektion verstorben. Es handelt sich um eine 88-jährige Frau. „Wir sprechen den Angehörigen unser Mitgefühl aus“, so Landrat Stefan Reuß und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Rainer Wallmann.

 

Am heutigen Mittwoch ist die bestätigte Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Werra-Meißner-Kreis von 167 auf 175 gestiegen. Von den 175 Fällen entfallen 56 auf ein Seniorenheim in Bad Sooden-Allendorf in dem Personal und Bewohner betroffen sind. Derzeit gibt es Infektionsfälle in insgesamt fünf Seniorenheimen. Drei Häuser sind in Bad Sooden-Allendorf betroffen, jeweils eins in Eschwege und Herleshausen.

 

Die im Kreis von Ansteckung Betroffenen lagen bisher in einem Altersbereich von 5 bis 98 Jahren. Im Klinikum Werra-Meißner werden derzeit 19 positiv getestete Patienten behandelt. Davon befinden sich 18 Personen auf der normalen Isolierstation, auf der Intensivstation befindet sich 1 Patient mit Beatmung. Die anderen Betroffenen haben moderate Krankheitsverläufe und können deshalb in heimischer Isolation die Krankheit unter amtsärztlicher Aufsicht auskurieren.

 

Die Kontaktpersonen wurden bzw. werden ermittelt und unter Quarantäne gestellt. Es befinden sich zurzeit über 200 Personen in Quarantäne. 82 der bisher 175 bestätigten Infizierten sind inzwischen genesen. Todesfälle sind insgesamt 12 zu beklagen.

 

Quarantäne für alle Reiserückkehrer

 

Reiserückkehrer aus allen Ländern sind verpflichtet sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben und beim örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Eine zusätzliche Verfügung des Gesundheitsamtes ist dafür nicht erforderlich!

 

Das Land Hessen hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Danach gilt, dass Reiserückkehrer zwingend nach der Rückkehr eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten haben. Grundlage ist die entsprechende Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 8. April 2020. Aufgrund des § 32 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) hat die Landesregierung dies verordnet.

 

Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 EUR und sogar einer Freiheitsstrafe  bis zu zwei Jahren bestraft werden.

 

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