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Notdienste zocken ab

Berkatal, den 27. 05. 2019

27. Mai 2019

Notdienste zocken ab

Verbraucherzentrale informiert im Verbrauchercafe

Schlüsselnotdienste kommen bei Bedarf auch nachts vorbei, um eine ins Schloss gefallene Tür zu öffnen. Oft stellen diese Unternehmen aber völlig überhöhte Forderungen von mehreren hundert Euro. Doch die geforderten Summen sind häufig überhaupt nicht berechtigt. Die Verbraucherzentrale Hessen informiert zu diesem Thema im nächsten Verbrauchercafe am 3. Juni um 15 Uhr in den Räumen der Beratungsstelle Kassel.

Ist die Tür zugefallen, ist guter Rat oft teuer. Das stellte auch Petra E. fest. Sie beauftragte einen Schlüsselnotdienst aus dem Internet. Etwa zwei Stunden war die Firma vor Ort, letztlich erhielt Frau E. eine Rechnung von fast 600 Euro. Preistreiber war insbesondere das angeblich erforderliche Aufbohren des Schlosses mit einem Spezialgerät. Sie schlug mit rund 350 Euro zu Buche. Dabei handelte es sich um eine „Auftragserweiterung“, zu der sich die Kundin überreden ließ.

Überhöhte Preise erkennen, nicht vorschnell zahlen

„Unseriöse Notdienste rechtfertigen überhöhte Preise gerne mit dem unnötigen Einsatz von Spezialfahrzeugen oder Spezialwerkzeugen“, berichtet Eva Raabe von der Verbraucherzentrale Hessen. Vor Ort sollten sich Kunden keinesfalls zur Zahlung drängen lassen. Es ist einfacher, eine Rechnung zu kürzen, als eine Zahlung zurückzufordern – insbesondere, weil windige Anbieter mit komplizierten Firmen-Strukturen die Rückforderung massiv erschweren. Wer zur sofortigen Bezahlung genötigt wird, kann die Polizei alarmieren.

„Aber auch nach dem Auftrag kann eine rechtliche Beratung manchmal noch helfen, Kosten zu reduzieren“, so Raabe weiter. So berechnen manche Firmen zum Beispiel extrem überhöhte Posten oder unberechtigte Pauschalen gleichzeitig.

Preise können gegen die „guten Sitten“ verstoßen

Auch „Bereitstellungspauschalen für einen 24-Stunden-Dienst“ können sich als rechtswidrig erweisen. „Und nicht zuletzt kann der Gesamtpreis so hoch sein, dass die Forderung sogar sittenwidrig ist“, sagt Raabe. „Dies kommt in Betracht, sobald die Rechnung mindestens doppelt so hoch wie der übliche Preis ist. Dann muss der Kunde eventuell gar nichts zahlen.“

Ganz ähnlich ist die Situation bei überteuerten Rohrreinigern oder Kammerjägern. Auch hier kann eine Beratung im Einzelfall ergeben, dass Kunden Geld zurückfordern können oder gar nicht zahlen müssen. Darüber hinaus sollten Verbraucher immer genau hinsehen, woher ein Unternehmen kommt. Unseriöse Anbieter spiegeln etwa mit geschickter Programmierung ihrer Webseiten vor, am Ort des Bestellers zu sitzen. Der Blick ins Impressum verrät dann entweder, dass die Firma doch aus einem anderen Bundesland kommt oder gar nur vermittelnd tätig wird. Damit droht eine lange und für den Kunden eventuell teure Anfahrt.

Verbrauchercafé

Die Verbraucherzentrale Hessen lädt regelmäßig zum Verbrauchercafé in ihre Beratungsstelle Kassel, Rainer-Dierichs-Platz 1 (Kulturbahnhof) ein. Hier gibt es bei Kaffee und Tee kostenlose Informationen zu aktuellen Themen. Am Montag, den 03. Juni von 15 bis 17 Uhr informiert die Leitende Beraterin Eva Raabe über aktuelle Probleme mit Notdiensten und steht Rede und Antwort. Die Veranstaltung ist – einschließlich Kaffee und Tee – kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.   

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

Die Verbraucherzentrale Hessen führt diese Veranstaltung durch  im Rahmen des vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) geförderten Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“.

 

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