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Stellungnahme der Gemeinde Berkatal zum Entwurf des Umweltberichtes zur Bedarfsermittlung 2023 – 2037/2045 - Präferenzraum DC 41 und DC 42 NordWestLink und SüdWestLink

Berkatal, den 19. 02. 2024

Die Gemeinde Berkatal hat den Entwurf des Umweltberichtes geprüft und dabei festgestellt, dass in den Präferenzräumen DC 41 und DC 42 im Bereich der Gemeinde Berkatal folgende Raumwiderstände noch nicht berücksichtigt sind: 

 

1. Flächen aus dem Modellprojekt „Biotopverbundkonzept Meißnervorland“ des Bundesamtes für Naturschutz 

 

In den Jahren 1992 bis 1996 wurde im Umfeld der Gemeinde Berkatal das Modellprojekt „Biotopverbundkonzept Meißnervorland“ durchgeführt. Das Projekt wurde vom Bundesamt für Naturschutz und dem Land Hessen gefördert. In diesem Zusammenhang wurden ca. 144 ha an Flächen erworben bzw. gesichert und mit Naturschutzmaßnahmen belegt. Die mit Bundesmitteln erworbenen Flächen unterliegen dabei einer Veränderungssperre, die mit einer Grunddienstbarkeit gesichert ist. 

 

 

2. Besondere Strukturen der FFH-Gebiete

 

Im FFH-Gebiet „Werra- und Wehretal“ sind für eine Erdverkabelung Teilrodungen von Streuobstwiesen und Kirschplantagen unvermeidlich. Daraus können erhebliche Beeinträchtigungen für Fledermaus- und Neuntöterlebensräume nicht ausgeschlossen werden. 

 

Für das FFH-Gebiet „Meißner und Meißnervorland“ sind bei einer Erdverkabelung erhebliche Beeinträchtigungen für den Lebensraumtyp „Kalkmagerrasen“ nicht ausgeschlossen. Ferner ist die Betroffenheit besonders geschützter Gewässerläufe wahrscheinlich. 

 

Aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht sind für diese Abschnitte erhebliche Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele der Natura-2000-Gebiete „Werra- und Wehretal“, „Meißner und Meißnervorland“ und VSG „Meißner“ nicht auszuschließen. Aufgrund dieser Ergebnisse führt eine Erdverkabelung in diesem Bereich nicht zu einer Entlastung und Konfliktlösung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

 

 

3. Besondere sensible Bereiche in der Gemeinde Berkatal

 

Im Bereich des Preferenzraums auf dem Gebiet der Gemeinde Berkatal befinden sich erhebliche eingriffssensible Bereiche:

  • Das Karstgebiet Hie- und Kripplöcher in der Gemeinde Berkatal stellt eine außergewöhnliche geologische und landschaftliche Besonderheit dar, die über ein Naturschutzgebiet geschützt ist. Ein Eingriff in diesen sensiblen Bereich wird sowohl geologische als auch ökologische Auswirkungen entfalten, die die gesamte Struktur des Gebiets zerstören können.

 

  • Im Referenzraum befinden sich die Wasserschutzgebiete der Gemeinde Berkatal, die für die weitgehende Trinkwasserversorgung der Gemeinde von elementarer Bedeutung sind. Diese Trinkwasserschutzgebiete erstrecken sich vom Osthang des Meißners in der Gemeinde Berkatal bis in die Ortslage Frankenhain sowie bis zum Trinkwasserbehälter Frankershausen.

 

  • Über das gesondert als Naturschutzgebiet ausgewiesene Erdfallgebiet Hie- und Kripplöcher hinaus bestehen weitere Erdfallgebiete im Umfeld, die den Naturraum zwischen den Ortslagen Frankershausen und Frankenhain prägen. Die geologischen Problembereiche sind durch unerkannte unterirdische Wasserläufe und Aushöhlungen geprägt.

 

  • Im Preferenzraum im Bereich der Gemeinde Berkatal befindet sich die Important Bird Area HE036. Diese ist besonders zu Schützen.

 

  • Weite Bereiche der Böden in der Gemeinde Berkatal werden als Verdichtungsempfindliche Böden eingestuft, welche Eingriffe ober- und unterirdisch nicht zulassen.

 

  • Der Flächenbereich der Gemeinde Berkatal zwischen den drei Ortslagen wird als Vorranggebiet Landwirtschaft, Natur und Landschaft ausgewiesen.

 

  • Im Preferenzraum befinden sich die Gashochdruckleitung Frankershausen–Frankenhain sowie die Gashochdruckleitung Frankershausen–Vockerode.

 

  • Die Siedlungsflächen Frankenhain und Frankershausen werden vom Preferenzraum tangiert.

 

  • Siedlungsnahe Freiräume bei Frankenhain sind betroffen

 

  • Die Querung der Verbindungssammler Kanalisation (Frankenhain-Frankershausen) ist zu berücksichtigen.

 

  • Die Querung der Wasserhauptleitung Frankershausen, Frankershausen-Frankenhain sowie die Zukünftige Leitung Frankershausen-Hitzerode (Fertigstellung 2024) sind zu beachten.

 

  • Die Gewässerquerung der Berka mit gesetzlich geschütztem Ufergehölz (BNatSchG) ist zu berücksichtigen.

 

  • Der Preferenzraum erfasst auch erhebliche Waldbereiche im Bereich der Gemeinde Berkatal.

 

  • Im Gemeindegebiet befinden sich wenigstens vier Altablagerungsflächen ehemaliger Deponien, die durch den Preferenzraum betroffen sind.

 

 

4. Sonstige Anmerkungen 

 

Im Bereich zwischen den Waldflächen des Hohen Meißners und den Siedlungsflächen der Ortsteile Frankenhain und Frankershausen befinden sich stark erosionsgefährdete Acker- und Grünflächen. Hier kommt es insbesondere in den Frühjahrsmonaten nach der Schneeschmelze auf dem Hohen Meißner zu starken Ausspülungen. 

 

Des Weiteren werden die Grünflächen unterhalb der Waldflächen des Hohen Meißners über Drainagesysteme entwässert. Diese besondere Wassersituation in diesem Bereich muss in den Planungen berücksichtigt und darf durch mögliche Erdverkabelungstrassen (DC 41 und DC 42) keinesfalls verschlechtert werden. 

 

 

5. Antrag auf Ausführung von DC 41 und 42 als Freileitungstrasse 

 

Uns ist bekannt geworden, dass die Vorhabenträger für DC 41 und DC 42 einen Antrag 

auf Bau dieser Leitungstrassen als Freileitung zur Kostenreduzierung gestellt haben.   Einer möglichen Ausführung als Freileitungstrasse müssen wir entschieden widersprechen, weil sich dadurch die Trassen wie eine große „Wäscheleine“ vor den „Hohen Meißner“ hängen würden. Dieses wäre eine massive Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und würde unsere vielfältigen touristischen Bemühungen stark belasten. 

Daher bitten wir Sie, einem entsprechenden Antrag in unserem Gemarkungsgebiet keinesfalls zu entsprechen. 

 

 

Fazit: 

 

Im Ergebnis hält die Gemeinde Berkatal einen Trassenverlauf von DC 41 und DC 42 durch das Gemeindegebiet für ungeeignet, um einer innovativen Lösung für einen den Menschen, der Natur und der Umwelt zuträglichen Stromtransport gerecht zu werden. Das aufgeführte Konfliktpotenzial in den Schwerpunkten „Trassenführung in Siedlungsnähe“, ,,Querung von Natura 2000-Gebieten und touristischen Einrichtungen“ sowie „Erdfallgebiete“ ist nach unserer Einschätzung zu hoch, um eine Trasse durch die Gemeinde Berkatal zu rechtfertigen. 

 

Berkatal, den 29.01.2024

 

Gemeindevorstand der 

Gemeinde Berkatal

 

Dr. Lutz Bergner

Bürgermeister

 

Bild zur Meldung: Stellungnahme der Gemeinde Berkatal zum Entwurf des Umweltberichtes zur Bedarfsermittlung 2023 – 2037/2045 - Präferenzraum DC 41 und DC 42 NordWestLink und SüdWestLink