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Verbraucherzentrale Hessen veröffentlicht Jahresbericht 2021

Berkatal, den 30. 06. 2022

Pressemitteilung vom 28.Juni 2022

 

 

Hohe Beratungsnachfrage zu Energie, Aussetzung von Energiesperren gefordert

Verbraucherzentrale Hessen veröffentlicht Jahresbericht 2021

 

Aus Anlass der Vorstellung des Jahresberichts 2021 fordert die Verbraucherzentrale Hessen eine Aussetzung von Energiesperren spätestens ab September. Bereits seit Ende des letzten Jahres sind die Energiepreise deutlich gestiegen. Viele private Haushalte werden diese Kosten nicht mehr bewältigen können. Hinzu kommen viele gesundheitliche Probleme insbesondere bei jungen Menschen. Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt, die sich an Kinder richtet, muss daher bundesweit auf allen Kanälen und in allen Werbeformaten umfassend gesetzlich reguliert werden.

 

Steigende Energiepreise und das zweite Jahr der Pandemie zeigen erneut, wie wichtig Verbraucherberatung gerade in Krisenzeiten ist. Insgesamt suchten im Laufe des Jahres knapp 80.000 Menschen die Verbraucherzentrale Hessen auf. Mehr als zwei Drittel davon – über 61.000 Menschen – nahmen eine oder mehrere Beratungen in Anspruch. Damit liegt die Zahl der Beratungen weiterhin deutlich über dem Niveau vor der Pandemie.

 

Hohe Energiepreise halten Verbraucherschützer in Atem

Seit Oktober 2021 sind die Energiepreise erheblich gestiegen. Die Energieeinsparberatung ist gefragt wie nie. Über 10.000 Menschen nutzten in 2021 die Energieeinsparberatung der Verbraucherzentrale Hessen. Wegen der Preissteigerung und auch wegen des rechtswidrigen Verhaltens einzelner Energieanbieter hat die Verbraucherzentrale im Oktober 2021 eine kostenfreie Hotline zu Energierecht und Energiepreisen eingeführt. An dieser Hotline haben im Jahr 2021 über 700 und in 2022 bereits über 3.800 Personen Unterstützung gesucht.

Dieser Trend hält auch in 2022 an. Der Anteil der Beratungen zu Energiepreisen und Energierecht stieg von 10% auf 30%. Die Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas und die mögliche Preisfreigabe nach einer Feststellung der Gasmangellage werden zu weiteren erheblichen Preissteigerungen und zur Unsicherheit bei den Menschen führen.

 

Verbot von Energiesperren gefordert

„Bereits jetzt können viele Haushalte die Energiekosten nicht mehr tragen“, berichtet Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen aus dem Beratungsalltag seines Teams. „Wir fordern die Bundespolitik deswegen auf, Energiesperren gesetzlich zu verbieten, solange die Alarmstufe des Notfallplans Gas in Kraft ist“, fordert Wendt. Diese Regelung müsse so schnell wie möglich, spätestens ab September ins Gesetzblatt. „Das Risiko, dass Menschen im Herbst ohne Strom und Gas dasitzen ist groß“, so Wendt. Eine Energiesperre könne schon bei einem Rückstand von zwei Abschlagszahlungen und Schulden von einhundert Euro verhängt werden.

 

Wie sollten sich Verbraucher in der aktuellen Situation verhalten?

Eine bewährte Strategie vieler Verbraucher war es bislang, bei Preiserhöhungen einfach vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und in einen günstigeren Tarif zu wechseln. „Aufgrund der Ausnahmesituation auf den Energiemärkten und der angespannten Preislage gestaltet es sich derzeit allerdings sehr schwierig, einen attraktiven Strom- oder Gastarif zu finden“, so Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Insbesondere dann, wenn der Tarif eine Preisgarantie haben soll. Die Signale stehen überall auf steigende Preise. „Wir raten daher derzeit von einem allzu vorschnellen Wechsel aus dem Bestandstarif ab“, so Lassek weiter. Sollte es nach Feststellung einer erheblichen Reduzierung der Gasimportmengen durch die Bundesnetzagentur zur Anwendung des neuen Preisanpassungsrechts kommen, dürfen die Versorger ihre Mehrkosten aufgrund stark gestiegener Beschaffungskosten weiterreichen. „Die privaten Haushalte wären dann auch vor extrem hohen Gaspreisen nicht geschützt. Von dieser Regelung wären auch Verträge mit Preisgarantie betroffen.“

 

Kinderwerbung für Dickmacher einschränken

15 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland sind übergewichtig oder adipös. Gerade in der Pandemie haben Übergewicht und Medienkonsum bei jungen Menschen in Deutschland weiter zugenommen. Sie essen doppelt so viele Süßwaren und Snacks und nur halb so viel Gemüse und Obst wie empfohlen. Gleichzeitig sehen sie pro Tag durchschnittlich 15,5 Werbespots oder -anzeigen für zucker-, fett- und salzreiche Lebensmittel. „Wir setzen uns daher in diesem Jahr dafür ein, dass an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt für unter 14-Jährige bundesweit auf allen Kanälen und in allen Werbeformaten umfassend bundesweit gesetzlich reguliert wird. Die Umsetzung muss staatlich kontrolliert und wissenschaftlich evaluiert werden“, sagt Wiebke Franz, Expertin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Hessen.

 

Digitalisierung der Beratung

Rückblickend auf das Jahr 2021 hat die Verbraucherzentrale Hessen große Fortschritte in der Digitalisierung gemacht. Die neue Videoberatung der Verbraucherzentrale Hessen wurde gut angenommen. In den meisten Fällen (70%) ging es dabei um Beratungen zu Geld, Versicherungen und Krediten. Die Mehrheit der Ratsuchenden (57%) kam aus Orten, an denen die Verbraucherzentrale keine Beratungsstelle unterhält. Der mit 80% größte Beratungsteil liegt weiter in der telefonischen Beratung. „Mit den niedrigschwelligen Angeboten der kostenfreien Erstberatungshotlines trifft die Verbraucherzentrale offensichtlich die Bedürfnisse der Menschen in Hessen“, so Wendt.

 

Vielfältige digitale Anwendungen entwickelt

Den Online-Service „Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen“ hat die Verbraucherzentrale Hessen maßgeblich mitgestaltet und damit ein weiteres Angebot geschaffen, das den Bedürfnissen der Verbraucherinnen und Verbraucher entspricht. Allein in den ersten beiden Monaten – November und Dezember 2021 – haben über 9.000 Menschen mit dieser Anwendung eine Patientenverfügung erstellt. Insgesamt gab es in diesem Zeitraum über 84.000 Zugriffe auf diese Legal-Tech-Anwendung.

 

Auch im Bildungsbereich hat die die Verbraucherzentrale im Laufe des Jahres 2021 weitere digitale Angebote entwickelt. Insbesondere in den vom Land Hessen geförderten Projekten „Algo-was“ und „Klimabewusst essen in Schulen“ und der Online-Seminar-Reihe „Plastik sparen im Alltag“ haben die Verbraucherschützer neue digitale Bildungsangebote entwickelt. Über 3.800 Personen erreichte die Verbraucherzentrale im Jahr 2021 mit Online Seminaren. Im Jahr 2020 waren es noch knapp über 1.000 Personen.

 

Weitere Herausragende Themen in 2021

Unzulässige Werbung, irreführende Zusagen oder umständliche Kontaktaufnahme – die Verbraucherzentrale Hessen kämpfte auch 2021 hartnäckig für die Einhaltung von Verbraucherrechten. Dafür zog sie auch vor den Bundesgerichtshof und setzte wegen Verstoßes gegen eine zuvor unterschriebene Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe durch.

 

Das Urteil des BGH vom 27.04.20021 führte dazu, dass Banken ihre AGB nicht mehr ohne ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden ändern können. Verbraucherinnen und Verbraucher versuchten, oft vergeblich, unzulässig erhobene Entgelte von den Banken zurückzuerhalten.

 

„Das Team der Verbraucherzentrale Hessen hat wieder sehr viel geleistet, um in schwierigen Zeiten passgenaue Angebote für die hessischen Verbraucherinnen und Verbraucher zu entwickeln und anzubieten“, resümiert Wendt.

 

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