Alte Textilien in die Altkleidersammlung und nicht mehr in den Restmüll
Pressemitteilung
Eschwege, den 08. Januar 2025
Alte Textilien in die Altkleidersammlung und nicht mehr in den Restmüll
Die Umweltberaterin des Werra-Meissner-Kreises, Gabriele Maxisch, erhält seit dem Jahreswechsel vermehrt Anrufe zum Thema: Wohin mit den Alttextilien? Seit dem 01.01.2025 gibt es Vorgaben, dass Alttextilien nicht mehr in den Restmüll dürfen, sondern in die Altkleidersammlung gegeben werden sollen, aber warum ist das so?
1. Definition:
Altkleider sind gebrauchte oder ungebrauchte Kleidung, Schuhe und prinzipiell alles, was man am Körper tragen kann (also auch Rucksäcke, Handschuhe, Mützen, etc.).
2. Menge:
Alttextilien sind Heimtextilien wie Bettwäsche, Gardinen, Stofftiere oder Handtücher.
Jährlich entstehen in der EU 12,6 Millionen Tonnen Textilmüll. 5,2 Millionen Tonnen davon entfallen allein auf Kleidung und Schuhe, was einer Menge von 12 Kilogramm Textilmüll pro Person und Jahr auf EU-Ebene entspricht.
Allerdings werden gegenwärtig nur 22% der Altkleider separat gesammelt, um sie wiederzuverwenden oder zu recyceln. Die restlichen Abfälle werden oft verbrannt oder im Ausland weltweit auf Deponien entsorgt.
3. Strategie in der EU
Vor dem Hintergrund der immer schneller wachsenden und produzierenden (Ultra) Fast Fashion Unternehmen, sollte uns als Käufern bewusst sein: Die Qualität eines Großteils unserer Kleidung wird immer schlechter. Das bedeutet, dass sich langfristig wahrscheinlich der Anteil der Kleidung, die sich für die Wiederverwendung eignet, verkleinern wird und sich der Anteil der Kleidung, die recycelt werden soll, vergrößert.
Die EU reagiert mit der Erweiterung der Herstellerverantwortung: Unternehmen, die ihre Kleidung in der EU verkaufen wollen (egal, wo die Kleidung hergestellt wurde) müssen über den gesamten Lebenszyklus eines Produktes die Verantwortung für dieses übernehmen. Das bedeutet auch, dass die Hersteller Abgaben für jedes Kleidungsstück zahlen müssen, das entsorgt wird.
Umweltdezernent Dr. Philipp Kanzow bemerkt: „Die Herstellerverantwortung ist uns ja bereits aus den Bereichen Verkaufsverpackungen (Gelber Sack/Tonne), Batterien sowie Elektro- und Elektronikgeräte bekannt. Sie soll nun auch für Textilien gelten.“
Doch das Recycling von Alttextilien bereitet Probleme. Chemisches Recycling verursacht einen hohen Energie- und Ressourcenverbrauch. Beim umweltfreundlicheren mechanischen Recycling werden die Textilien zu Fasern zerkleinert, die anschließend wieder für die Textilproduktion verwendet werden können. Meist können aber bisher nur sortenreine Fasern mechanisch recycelt werden (z.B. 100% Baumwolle oder 100% Polyester). Ein Großteil der Kleidung auf dem Markt besteht jedoch aus sogenannten Mischfasern.
4. Termin 01.01.2025
Die derzeitige EU-Abfallrahmenrichtlinie ist bereits seit 2008 in Kraft und verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 1. Januar 2025 die getrennte Sammlung von Textilien zur Wiederverwendung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling sicherzustellen. Voraussichtlich wird die EU-Kommission bis Ende 2028 spezifische Zielvorgaben für die Vermeidung, die Sammlung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Textilabfällen setzen.
Bei stark verschmutzten Textilien oder hygienisch problematischen Anhaftungen (z.B. Schimmelpilze) kann weiterhin die Restmülltonne genutzt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen die Umweltberaterin des Werra-Meissner-Kreises, Gabriele Maxisch, unter der Rufnummer 05651 302 4751 oder mit der E-Mailadresse: gern zur Verfügung.
Bild zur Meldung: Alte Textilien in die Altkleidersammlung und nicht mehr in den Restmüll