Hinweise zum Winterdienst in der Gemeinde Berkatal
Gefährdete Straßenabschnitte werden vorrangig geräumt
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Berkatal weist darauf hin, dass auf der Grundlage des Rufbereitschaftsplanes mit dem Baubetriebshof der Kreisstadt Eschwege nur stark gefährdete Straßenabschnitte der Dringlichkeitsstufe 1 vorrangig geräumt und gestreut werden. Dazu gehören verkehrswichtige Straßen, gefährliche Stellen und Gefällstrecken, scharfe Kurven, Straßenverengungen, wichtige Einmündungen auf übergeordnete Straßen etc.
Allen anderen Straßen und Stellen der Dringlichkeitsstufen 2 und 3 werden nachgeordnet geräumt und gestreut; der Winterdienst auf diesen wird an den Wochenenden und den Feiertagen nur eingeschränkt durchgeführt.
Die Reinigungs-, Räum- und Streuverpflichtung der Grundstückseigentümer nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Berkatal bleibt davon unberührt.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Fahrweise der jeweiligen winterlichen Straßensituation entsprechend anzupassen.
Ferner wird auf die Gefahren beim Betreten von Eisflächen gewarnt. Die Eltern werden gebeten, ihre Kinder auf diese Gefahrenpunkte entsprechend aufmerksam zu machen.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Berkatal
gez. Dr. Bergner
Bürgermeister
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