Die Verbraucherzentrale informiert: Riester-Verträge kurz vor der Rente

Berkatal, den 03. 08. 2022

Pressemitteilung vom 03.August 2022

 

Riester-Verträge kurz vor der Rente

Wiederholung wegen großer Nachfrage: Online-Vortrag der Verbraucherzentrale Hessen am 15.08.2022

 

Für viele Riester-Sparer stellt sich kurz vor der Rente die Frage, was sie mit ihren Rücklagen aus dem Riester-Vertrag anfangen können. Manche wollen eine lebenslange Rente, andere Geld in ihre selbst genutzte Immobilie investieren. Das Gesetz macht enge Vorgaben.  Die Verbraucherzentrale Hessen bietet daher einen Online-Vortrag „Riester-Verträge kurz vor der Rente“ an. Der Vortrag findet am 15. August 2022 von 17.00 bis 18.30 Uhr statt. Die Teilnahme ist nach Anmeldung kostenfrei. Anmeldungen auf www.verbraucherzentrale-hessen.de/veranstaltungen.

 

Gut 20 Jahre nach Einführung der Riester-Rente kommen immer mehr Menschen, die einen solchen Vertrag abgeschlossen haben, in die Auszahlungsphase.

 

Viele Riester-Sparer unterliegen dem Irrtum, sie könnten sich die volle Guthabensumme einschließlich der erhaltenen Zulagen in einer Summe als Kapital auszahlen lassen. Andere stellen sich die Frage, ob es sinnvoll ist, die von ihrem Anbieter angebotene Rente anzunehmen. Wieder andere wollen wissen, was mit ihrem Guthaben geschieht, wenn sie versterben.

 

Wenig bekannt ist die Möglichkeit, mit Hilfe des Riester-Guthabens die eigene selbst genutzte Immobilie seniorengerecht umzubauen. „Nicht alle Anbieter klären über die Einzelheiten bei einer Investition in die Immobilie auf“, weiß Brigitte Mayer, Altersvorsorgeexpertin bei der Verbraucherzentrale Hessen.

 

Die Expertinnen der Verbraucherzentale Hessen werfen die wichtigsten Fragen rund um die fälligen Riester-Guthaben auf, damit im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zielvoller geplant werden kann. 

 

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