Impfrat erläutert seine Arbeit und stellt Arbeitsgrundlagen dar

Berkatal, den 14. 04. 2021

Pressemitteilung

Eschwege, den 14. April 2021

 

 

Impfrat erläutert seine Arbeit und stellt Arbeitsgrundlagen dar

 

Durch einen am 8. April 2021 veröffentlichten Artikel in der Werra-Rundschau ist in den sozialen Netzwerken ein „Shitstorm“ über den Impfrat des Werra-Meißner-Kreises hereingebrochen. In dem Artikel wurde über einen Einzelfall bezüglich eines Antrages zur Aufnahme in die Impfwarteliste berichtet, der abgelehnt worden sei.

 

Über den in der Werra-Rundschau dargestellten konkreten Fall dürfen weder der Impfrat, noch das Gesundheitsamt Auskunft geben, weil diese Angelegenheit dem Datenschutz unterliegt.

 

Einige grundsätzliche Dinge zur Arbeit des Impfrates sind hierzu jedoch festzustellen, um die Aufgaben und Möglichkeiten des Impfrates zu verstehen:

 

Die Vergabe der Impftermine erfolgt in der Regel durch den Impfterminservice Hessen entsprechend der Anspruchsberechtigung nach der Coronavirus-Impfverordnung. In besonderen Härtefällen, in denen Menschen sehr zeitnah eine Impfung benötigen, können sie sich nach einer Registrierung beim Impfterminservice auch an den Impfrat des Werra-Meißner-Kreises wenden. Dieser kann sie in eine Warteliste aufnehmen. Die Personen auf dieser Warteliste werden zu einer Impfung eingeladen, wenn am Ende eines Tages noch Restmengen von Impfstoff vorhanden oder Impftermine ausgefallen sind.

 

Auch auf der Warteliste ist die Priorisierungsreihenfolge nach der Coronavirus-Impfverordnung einzuhalten, d. h. sie ist nicht für jeden Impfwilligen offen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Warteliste ist der Nachweis, dass für den Fall einer Infektion mit dem Coronavirus ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht und die Gesamtsituation des Antragstellers eine vorzeitige Impfung erforderlich macht. Dies erfolgt im Regelfall durch ein ärztliches fallbezogenes Attest.

 

Der Impfrat ist bisher sechs Mal zu mehrstündigen Beratungen zusammengekommen. Das Gesundheitsamt berichtet dabei regelmäßig über die Corona-Lage im Werra-Meißner-Kreis, die aktuell gültigen rechtlichen Bestimmungen und den Fortschritt der Impfkampagne.

 

Bisher wurden insgesamt von 96 Personen, die einen Antrag auf eine vorzeitige Impfung gestellt hatten, die Anträge im Impfrat besprochen. In 72 Fällen wurde dem Antrag entsprochen. In 24 Fällen lagen die rechtlichen und medizinischen Voraussetzungen für eine vorgezogene Impfung nicht vor, wodurch diese Anträge abzulehnen waren.

 

Insgesamt wurden in diesem Zusammenhang bisher ca. 750 Mail- und ca. 30 schriftliche Eingänge an den Impfrat bzw. das Gesundheitsamt bearbeitet.

 

Auf der Warteliste sind aktuell 133 Personen, davon sind 41 Personen zumindest einmal geimpft worden.

 

Die Anträge werden dem Impfrat in anonymisierter Form zugeleitet. Die Antragsteller sind dem Impfrat unbekannt, die Beratungen erfolgen ausschließlich aufgrund der dargestellten gesundheitlichen Situation.

 

Das Dilemma, dass noch immer zu wenig Impfstoff zur Verfügung steht, kann der Impfrat nicht lösen. Er kann jedoch in Einzelfällen dem Gesundheitsamt die Aufnahme in die Warteliste bzw. eine vorzeitige Impfung empfehlen. Die Entscheidung trifft ausschließlich das Gesundheitsamt. Gegen die Entscheidung des Gesundheitsamtes können Rechtsmittel eingelegt werden.

 

Leider kann auch die Warteliste nur langsam abgearbeitet werden, weil bisher nur sehr wenige Impfdosen zur Verfügung stehen. Es besteht aber die Aussicht, dass sich die Situation in den nächsten Wochen verbessern wird.

 

Weiterhin ist anzumerken, dass:

 

  • der Impfrat darauf hinwirkt, dass alle dem Werra-Meißner-Kreis zur Verfügung gestellten Impfstoffe so zeitnah wie möglich verwendet werden.
  • leider noch immer nicht alle über 80-Jährigen geimpft sind. Für die über 80-Jährigen wurde deshalb ein Sonderimpftag am 18. April angeregt, nachdem aktuell mehr Impfstoff zur Verfügung steht.

 

  • das Impfzentrum und das Gesundheitsamt dafür Sorge getragen haben, dass im Werra-Meißner-Kreis bisher kein Impfstoff verfallen ist.

 

  • zum Stand 13.04.2021 die Impfquote im Werra-Meissner-Kreis (Erstimpfung 15,4 %, Zweitimpfung 8,5 %) über dem Hessendurchschnitt (13,9 % bzw. 6,6 %) liegt.

 

  • die Mitglieder des Impfrates, soweit sie ihm nicht qua Amt angehören, ehrenamtlich tätig sind.

 

 

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