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Verbraucherzentrale: Teure Haustürgeschäfte 

Berkatal, den 02. 03. 2021

02. März 2021

Teure Haustürgeschäfte 

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor Angstmache und falschen Versprechungen

Pandemiebedingt verbringen die Menschen aktuell viel Zeit zu Hause. Vertreter wollen das ausnutzen, indem sie an der Haustür Verträge bewerben. Die Verbraucherzentrale Hessen rät zur Vorsicht und fordert, ungewollte Vertragsabschlüsse, insbesondere an der Haustür, nachhaltig zu unterbinden.

Ob Herr J. noch DSL-Kunde sei, fragt der Vertreter an der Haustür. Herr J. stimmt zu und bittet ihn herein. Das sei natürlich schlecht, weil DSL bald abgeschaltet werde, ergänzt der Vertreter im Wohnzimmer. Glücklicherweise habe er ein Angebot für einen Kabel-Vertrag mitgebracht. Er rechnet Herrn J. vor, dass es billiger werde. Was der Vertreter nicht erwähnt: Der günstige Preis, mit dem er Herrn J. ködern will, gilt nur für die ersten Monate. Danach wird es teurer als zuvor. Und die geplante Abschaltung der DSL-Leitung? Eine glatte Lüge.

Nichts unterschreiben

„Leider erhalten wir derzeit wieder verstärkt Beschwerden über Haustürgeschäfte“, sagt Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wir raten  dazu, niemanden hineinzulassen und nichts zu unterschreiben.“ Immerhin kommen momentan sogar noch Gesundheitsgefahren hinzu, wenn Vertreter mitten in einer Pandemie die ganze Nachbarschaft durchkämmen. 

Völlig ungeeigneter Vertriebsweg

„Haustürgeschäfte sind risikoreich und einzig im Interesse der Unternehmen. Mit wirklich guten Angeboten muss niemand von Tür zu Tür ziehen“, so Lassek. Das wissen auch viele Verbraucher. In einer repräsentativen Umfrage hielten zuletzt 98 % den Vertriebsweg für ungeeignet. Denn der im Wohnzimmer sitzende Vertreter erzeugt eine Drucksituation, in der es häufig zu ungewollten Vertragsschlüssen kommt.  

Die große Mehrheit der Verbraucher wünscht keine unbestellten Haustürbesuche. Die Verbraucherzentrale Hessen fordert deshalb einen sogenannten Einwilligungsvorbehalt. „Vertreterbesuche und Haustürgeschäfte zum Abschluss von Dauerschuldverhältnissen und kostspieligen Verträgen sollten zumindest oberhalb einer Bagatellgrenze grundsätzlich nur nach vorheriger Einwilligung zulässig sein“, erläutert Lassek. „Darüber hinaus muss die Widerrufsfrist dringend verlängert werden. Denn die jetzige Frist ist kurz und bis man sich beraten lassen konnte, manchmal schon abgelaufen.“

Forsa-Umfrage „Kostenfalle Haustürgeschäfte im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband

 

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

 

 

 

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