Quarantäne für Reiserückkehrer aus Risikogebieten

Berkatal, den 07. 08. 2020

Pressemitteilung

Eschwege, den 7. August 2020

 

Ab dem 8. August 2020 müssen alle Reisenden, welche sich die letzten 14 Tage vor Einreise nach Deutschland in einem vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet aufgehalten haben, dem Gesundheitsamt ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache vorlegen, welches bescheinigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegen. Grundlage für das ärztliche Zeugnis ist ein Rachenabstrich. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.

 

Wer kein ärztliches Zeugnis bei Einreise nach Deutschland vorlegen kann, muss sich in Deutschland einem Test unterziehen. Diesen Test können die Reiserückkehrer an Flughäfen, bei niedergelassenen Ärzten oder den von der Kassenärztlichen Vereinigung betriebenen Testzentren machen. Bis zur Vorlage des  Testergebnisses muss er eine häusliche Quarantäne einhalten. Die max. 14-tägige Quarantäne kann nur durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden.

 

Die jeweils aktuelle Liste der Risikogebiete ist unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html einzusehen.

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministerium unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html

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