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Kindergartengebühren werden für nicht betreute Kinder im April ausgesetzt

Berkatal, den 24. 03. 2020

P R E S S E M I T T E I L U N G

 

 

Kindergartengebühren werden für nicht betreute Kinder im April ausgesetzt

 

 

Die aktuelle Situation in Zeiten von Corona verlangt vielen Menschen auch in unserem Landkreis einiges ab. So auch denjenigen Familien, die nicht zu den Berufsgruppen, die zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens zählen und aus dem Grund auch keinerlei Anspruch auf Betreuung ihres Kindes bzw. ihrer Kinder in einer sog. Notgruppe in den Kindertagesstätten im Landkreis haben.

 

Dies ist eine große organisatorische Herausforderung für die Betroffenen!

 

Erschwerend hinzu kommt die Verpflichtung zur Zahlung der Kindergartengebühren, obwohl aktuell keine direkte Gegenleistung (Betreuung) erfolgt. Dies ist aufgrund des derzeitigen Gebührenrechts eine besondere Belastung für Familien, deren Kinder noch Krippengruppen besuchen.

 

Entsprechend unserer Vereinbarung insbesondere in der Corona-Krise kreiseinheitliche Lösung zu finden haben wir versucht eine Lösung des Problems zu finden und finanzielle Härten abzumildern.

 

Nun kann die Erfolgsmeldung verkündet werden – alle Magistrate und Gemeindevorstände im Werra-Meißner-Kreis haben dem Vorschlag ihrer Bürgermeister zugestimmt, die Gebührenzahlung für die nicht betreuten Kinder zunächst für den Monat April auszusetzen. Mit dieser Entscheidung für die in kommunaler Trägerschaft betriebenenen Einrichtungen ist auch der Appell zur gleichen Verfahrensweise an die weiteren Kindertagesstättenträger verbunden.

 

Erfreulicherweise konnte diese einheitliche Vorgehensweise mit den anderen größeren Trägern, wie der Arbeiterwohlfahrt, dem Deutschen Roten Kreuz und der Evangelischen und Katholischen Kirche in der Vorbereitung der Entscheidung bereits vereinbart werden.

 

Eine endgültige Entscheidung, ob aus der Aussetzung auch ein endgültiger Gebührenverzicht wird, bleibt aus kommunalverfassungsrechtlichen Gründen den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen vorbehalten, sobald diese wieder zusammentreten können.

 

In Zeiten wie diesen ist entschlossenes Handeln unumgänglich – wir stehen zusammen.

Ihre/Eure Bürgermeister der 16 Städte und Gemeinden im Werra-Meißner-Kreis!

 

 

 

 

 

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