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Hypothekenkredit: Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung prüfen lassen

Berkatal, den 07. 05. 2019

07. Mai 2019

Hypothekenkredit: Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung prüfen lassen

Verbraucherzentrale Hessen weist darauf hin, dass die erste Berechnung der Bank fehlerhaft sein könnte   

Wird ein Hypothekenkredit mit festen Zinsen vorzeitig beendet, berechnet die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen die Banken dabei die Optionen auf Sondertilgungen sowie Tilgungssatzerhöhungen berücksichtigen. Macht die ablösende Bank das nicht, berechnet sie eine höhere Vorfälligkeitsentschädigung als ihr zusteht.

So geschehen auch bei Herrn M., der sein Darlehen wegen des Verkaufs der Immobilie vorzeitig beenden möchte. Bei der  Überprüfung durch die Verbraucherzentrale Hessen ist aufgefallen, dass seine Hausbank weder das Sondertilgungsrecht noch die Möglichkeit einer Tilgungssatzänderung bei der Berechnung berücksichtigt hat. Damit war die Forderung der Bank um 8.365 Euro höher als sie nach der BGH-Rechtsprechung hätte sein dürfen.  

KORREKTUR UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER BGH-RECHTSPRECHUNG EINFORDERN

„Verbraucher können sich leider nicht darauf verlassen, dass ihre Bank die beiden Optionen automatisch berücksichtigt“, sagt Christiane Kienitz, Referentin für Immobilienfinanzierung der Verbraucherzentrale Hessen. „Unsere Erfahrungen zeigen aber, dass die in Hessen ansässigen Banken im Regelfall einlenken, wenn sie mit den zu hohen Forderungen konfrontiert werden.“ 

Die Verbraucherzentrale Hessen überprüft Vorfälligkeitsentschädigungen.

 

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.      

 

Für weitere Informationen

Christiane Kienitz | Referentin Immobilienfinanzierung
Tel. (069) 97 20 10-56, kienitz@verbraucherzentrale-hessen.de

Ute Bitter | Leitung Kommunikation
Tel. (069) 97 20 10-31, bitter@verbraucherzentrale-hessen.de

 

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