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Die HESA informiert: Möglichkeiten der Gebäudesanierung – Dämmung von Kellerdecken

Berkatal, den 15. 04. 2019

Pressemitteilung 14/2019

 

Frankfurt/Main, 15. April 2019

 

Die HESA informiert: Möglichkeiten der Gebäudesanierung – Dämmung von Kellerdecken

 

Fußkälte ist ein unerfreuliches Phänomen in vielen Altbauten, dessen Kellerdecken zum unbeheizten Kellerraum ungedämmt sind. Gemauerte Kappendecken, Hohlsteindecken, Stahlbetonplatten oder Holzbalkendecken hatten früher nur eine geringe Dämmwirkung durch Sand- und Schlackenschüttungen oder 1 bis 2 cm dünnen Dämmplatten unter dem Estrich. Erst in den 1970er Jahren wurde die Trittschalldämmstärke auf 3,5 cm erhöht. Auch dies ist kein guter Wärmeschutz. Vermeidbare Energieverluste durch die Kellerdecke gehen einher mit Fußkälte, gegen die angeheizt werden muss. „Eine Kellerdeckendämmung beseitigt Fußkälte im Haus, erhöht die Behaglichkeit enorm und bringt meist eine Energieeinsparung von 4 bis 6 Prozent“, so Melanie Schlepütz, Programmleiterin der „Hessischen Energiespar-Aktion“. „Die Dämmung wird in der Regel an der Unterseite der Kellerdecke, im unbeheizten Kellerbereich, angebracht. Eine Verkleidung ist nicht erforderlich“. Oftmals behindern Leitungen unter der Decke eine glatte Verlegung. In diesem Fall sollte die Dämmplatte aus der Fläche bis an die gedämmte Rohrleitung herangeführt werden. Dazwischen wird loser Dämmstoff gestopft.

 

Weitere Informationen bietet die Broschüre „Vom (K)Althaus zum Energiesparhaus“ unter www.energiesparaktion.de. Informationen zu entsprechenden Fördermöglich-keiten bietet die Fördermitteldatenbank des Landes Hessen. Der Service ist über die Hessische LandesEnergieAgentur (LEA) unter „lea.foerdermittelauskunft.de“ erreichbar.

 

Die Hessische Energiespar-Aktion, www.energiesparaktion.de, ist ein Angebot der Hessischen LandesEnergieAgentur (LEA).

 

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