„Überdachung“ der „Deponie Am Breitenberg“ in Meißner-Weidenhausen mit einer Photovoltaik-Anlage ist nicht realisierbar

Berkatal, den 09. 08. 2018

Pressemitteilung

Eschwege, den 9. August 2018

 

„Überdachung“ der „Deponie Am Breitenberg“ in Meißner-Weidenhausen mit einer Photovoltaik-Anlage ist nicht realisierbar

 

Die Freie Wählergemeinschaft (FWG) hat in einem Antrag zur kommenden Kreistagssitzung eine Kombination der Oberflächenabdichtung mit einem Sonnenkraftwerk beantragt und in der Presse veröffentlicht. Dazu nimmt der Erste Kreisbeigeordnete wie folgt Stellung:

 

Grundsätzlich wird es selbstverständlich befürwortet, an allen geeigneten Standorten Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energie zu installieren. Dabei sind jedoch insbesondere genehmigungsrechtliche, naturschutzrechtliche, wirtschaftliche sowie die Akzeptanz der Bevölkerung betreffende Aspekte zu berücksichtigen.

 

Die vom RP Kassel genehmigte Oberflächenabdichtung und Rekultivierung der Deponie befindet sich seit April 2017 im Bau und ist in der Ausführung bereits weit fortgeschritten. Durch eine PV-Überdachung könnten daher keine Rekultivierungsmaßnahmen eingespart werden.

Eine flächendeckende PV-Anlage auf dem Deponiekörper ist schon allein aus genehmigungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen, da als Rekultivierungstyp entsprechend der Genehmigung des Regierungspräsidiums Kassel eine Magerrasengesellschaft vorgeschrieben ist. Dies ist ein geschützter Biotoptyp, welcher nach Auskunft der Oberen Naturschutzbehörde weder zurückgebaut noch überbaut werden darf.

 

Selbst wenn die PV-Anlage genehmigungsfähig wäre, ist sie auch politisch voraussichtlich nicht durchsetzbar, da ggf. mit einer Klage der Gemeinde Meißner aufgrund der erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und dementsprechend mit entschiedenem Widerstand insbesondere der Bürgerinnen und Bürger aus Weidenhausen zu rechnen ist.

 

Zudem wäre eine großflächige PV-Anlage analog der im FWG-Antrag als Beispiel herangezogenen Deponie Hellsiek nicht wirtschaftlich zu betreiben, da den mit der Investitionen verbundenen Betriebs- und Abschreibungskosten nur deutlich geringere Einspeisevergütungen gegenüber stünden, als sie die Deponie Hellsiek derzeit erhält. Zudem erhält eine PV-Anlage im Gegensatz zu dem genehmigten Magerrasen nahezu keine Biotopwertpunkte, was zu einer zusätzlichen Ausgleichsabgabe für den Kreis von weit über einer Million Euro führen würde.

 

Die Kreisverwaltung errichtet jährlich für 40.000 Euro wirtschaftlich zu betreibende PV-Anlagen auf kreiseigenen Gebäuden, wo der erzeugte Strom weitestgehend im Sinne des Klimaschutzes und einer dezentralen Energieerzeugung direkt in den Gebäuden genutzt wird. In diesem Zusammenhang wurden bereits Machbarkeitsuntersuchungen zur PV-Installation auf den Betriebsgebäuden der Deponie durchgeführt. Nach Abschluss der Rekultivierung wird zudem die Realisierbarkeit von PV-Anlagen auf noch zur Verfügung stehenden Randflächen des Deponiegeländes geprüft.

 

 

 

 

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