PATIENTENVERFÜGUNG, VORSORGEVOLLMACHT UND BETREUUNGSVERFÜGUNG

Berkatal, den 09. 07. 2018

 

 

09. Juli 2018

PATIENTENVERFÜGUNG, VORSORGEVOLLMACHT UND BETREUUNGSVERFÜGUNG

 

Verbraucherzentrale berät über alle wichtigen Vorsorgemöglichkeiten

Jeder Mensch kann plötzlich in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbstständig seine Entscheidungen treffen kann. Doch mit entsprechenden schriftlichen Erklärungen lässt sich vorbeugen.

  1. Menschen denken, dass sie mit einem Testament oder einer Patientenverfügung ausreichend versorgt sind, weiß Eva Raabe von der Kasseler Beratungsstelle zu berichten. Auch wenn die meisten Verbraucher die Auseinandersetzung mit diesem Thema scheuen, können schriftlich verfasste Vollmachten und Verfügungen den Angehörigen das Leben deutlich erleichtern. In einer ausgiebigen Beratung wird im persönlichen Gespräch erläutert, welche Dinge inhaltlich geklärt werden müssen. Weiterhin geht es um die formellen Anforderungen ein, sowie um Tipps zum Aufbewahren der Verfügungen. „Immer wieder kommen Verbraucher und möchten Formulare, die nur noch unterschrieben werden müssen“, so Raabe. So einfach ist das allerdings nicht. Zwar gibt es Textbausteine und Vordrucke, diese dienen jedoch nur als Orientierungshilfe.

Wer sich näher informieren möchte, kann in der Beratungsstelle in Kassel einen Termin zur persönlichen Beratung unter 0561 772934 vereinbaren.

 

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige, werbefreie und kostengünstige Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

 

 

 

 

 

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