Ermittlung von Bodenrichtwerten

Berkatal, den 10. 04. 2018

Ermittlung von Bodenrichtwerten

 

Der Gutachterausschuß für Immobilienwerte für den Bereich des Werra-Meißner-Kreises hat in Ihren Bodenrichtwertsitzungen im Dezember 2017 sowie im Januar 2018 durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustandes (Bodenrichtwerte) für das Gebiet der Gemeinde Berkatal ermittelt.

Die Bodenrichtwertermittlung bezieht sich auf den Stichtag 01.01.2018.

Gemäß § 14(6) der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuchs (DVO-BauGB vom 17.04.2007 i. d. derzeit gültigen Fassung) werden die ermittelten Bodenrichtwerte in der Zeit vom 23. April bis 22. Mai bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro öffentlich ausgelegt. Während dieses Zeitraumes können die Unterlagen eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 196 Abs. 3 Satz 2 des Baugesetzbuches Jedermann Auskünfte über die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse an folgenden Standorten verlangen kann:

 

Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)

-Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse-

Goldbachstraße 12a, 37269 Eschwege

( 05681 7704 - 2550 oder 05681 7704 - 2551

  •  mail: GS-GAA-AfB-HR@hvbg.hessen.de

     

    Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)

    -Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse-

    Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze)

    ( 05681 7704 - 2232 oder 05681 7704 - 2126

  • mail: GS-GAA-AfB-HR@hvbg.hessen.de

     

    Ergänzende Hinweise:

     

    Weiterhin können Sie die Bodenrichtwerte (Stichtag 01.01.2016) im Internet unter www.boris.hessen.de einsehen. Die Umstellung auf die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2018 erfolgt voraussichtlich bis zum 01.07.2018.

     

    Die aktualisierten Bodenrichtwerte finden Sie bereits jetzt auf der gemeindlichen Homepage unter: http://www.berkatal.de/seite/209565/umweltdaten.html

     

    sowie nachstehend als pdf zum Download

     

 

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