Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Die Verbraucherzentrale informiert: Zweifelhafte Geschäfte mit Pflegebedürftigen

Berkatal, den 20. 10. 2021

Pressemitteilung vom 20.Oktober 2021

 

 

Zweifelhafte Geschäfte mit Pflegebedürftigen

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor unseriösen Anrufen und Schreiben zur Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

 

Der Verbraucherzentrale Hessen werden zurzeit immer wieder Fälle gemeldet, in denen speziell Pflegebedürftige durch Telefonanrufe oder persönliche Anschreiben dazu gedrängt werden, sensible Daten preiszugeben und Pflegehilfsmittel zu bestellen. Anrufer geben sich als Mitarbeiter der Firma „Deutsche Pflege“ im Auftrag der jeweiligen Kasse oder sogar als Mitarbeiter der Pflegekasse aus. Mit Schreiben der „Deutschen Pflegeallianz“ wird aktuell zur Bestellung von „Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch“ aufgefordert. Die Verbraucherzentrale Hessen rät zur Vorsicht. Die Angerufenen sollten weder am Telefon noch schriftlich Auskünfte zu ihren finanziellen Verhältnissen, Pflegegraden oder Pflegegeldansprüchen geben. Auch die Krankenkassen warnen vor dieser Masche.

 

Mit dem Angebot einer zuzahlungsfreien „Pflegehilfsmittelbox“ wandte sich die „BSS Deutsche Pflegeallianz GmbH“ aus Hamburg an die 89-jährige Elisabeth S. aus Leun im Lahn-Dill-Kreis. Sie solle das beigefügte Schreiben ausfüllen und mit ihrer Unterschrift versehen zurücksenden. Dabei sollten nicht nur die gewünschten Pflegehilfsmittel angegeben werden. Es wurden auch allerlei sensible Sozialdaten wie etwa Geburtsdatum, Pflegekasse, Leistungsdaten, Versichertennummer, Pflegegrad und Betreuungsstatus abgefragt.

 

Der Brief erscheint auf den ersten Blick hochoffiziell, zumal die „Pflegeallianz“ betont, selbst „Leistungserbringer der Pflegekassen“ zu sein. Alles solle dauerhaft zuzahlungsfrei bleiben, weil die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse erfolge. Besonders perfide: Es werden offenbar gezielt Ältere und Pflegebedürftige angesprochen. Woher die Unternehmen die entsprechenden Informationen haben, bleibt rätselhaft.

 

Auch Frau S. wurde erst auf den zweiten Blick skeptisch. Sie dachte zunächst, die Pflegeallianz habe sich in Abstimmung mit ihrer Pflegekasse an sie gewandt. Letztlich hatte sie aber den richtigen Riecher und übergab die Angelegenheit an ihren Schwiegersohn, der sich an die Verbraucherzentrale Hessen wandte.

 

Gesetzlich festgelegte Höchstbeträge für Pflegehilfsmittel

„Pflegebedürftige haben bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch derzeit Anspruch auf die maximale Erstattung von 60 Euro pro Monat – ab Januar 2022 sind es 40 Euro. Natürlich kommt es auf den individuellen Bedarf an“, sagt Daniela Hubloher, Medizinerin in der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hessen. „Außerdem müssen bei diesen Pflegehilfsmitteln keine Zuzahlungen geleistet werden. Hier wird unseres Erachtens also mit einer Selbstverständlichkeit geworben.“ Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind zum Beispiel saugende Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel.

 

Genau hinsehen, unerlaubte Werbeanrufe sofort beenden

„Besonders ärgerlich ist aus unserer Sicht, dass offenbar der Eindruck erweckt werden soll, als erfolge die Abwicklung der Bestellung in Absprache mit der eigenen Pflegekasse“, so Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. „In den Formularen sind zudem bereits Pflegehilfsmittel vorangekreuzt und nicht mit Preisen versehen. Betroffene schließen also einen Kaufvertrag ab, ohne den genauen Inhalt überblicken zu können.“

 

„Wenn Sie angerufen werden oder ein solches Schreiben erhalten, sollten Sie vorsichtig sein“, rät Lassek. „Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl, wenn Sie bei einem Telefonat den Verdacht haben, dass es sich um einen missbräuchlichen oder fingierten Anruf handelt. Geben Sie keine Auskünfte zu besonders sensiblen Sozialdaten, sondern beenden Sie das Telefonat unverzüglich.“

 

Werden Verbraucher ohne vorherige Einwilligung angerufen, so ist dies rechtswidrig. Betroffene können gegen den jeweiligen Anbieter Beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen. „Wer sich von einer bereits getätigten Bestellung lösen möchte, sollte rechtzeitig von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen“, so Lassek. „Fragen Sie immer auch bei Ihrer Pflegekasse oder bei der Sie betreuenden Sozialstation nach, melden Sie zweifelhafte Fälle der Verbraucherzentrale und bleiben Sie achtsam!“

 

 

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

 

Bild zur Meldung: Die Verbraucherzentrale informiert: Zweifelhafte Geschäfte mit Pflegebedürftigen