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Verbraucherzentrale: Massenkündigung der Gaslieferung: Kunden fühlen sich abgezockt!

Berkatal, den 05. 10. 2021

Pressemitteilung vom

05.Oktober 2021

 

Massenkündigung der Gaslieferung: Kunden fühlen sich abgezockt!

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor zweifelhaften Preismodellen

 

Die Verbraucherzentrale Hessen erreichen derzeit auffällig viele Beschwerden von Kunden der niedersächsischen Deutsche Energiepool GmbH (DEP). Kurz vor Beginn der Heizperiode werden reihenweise die Gaslieferverträge gekündigt. Und das nach nur kurzen Vertragslaufzeiten von wenigen Monaten oder Wochen. Dabei hatte das Unternehmen, das nach eigenen Angaben erst seit Anfang 2021 Privatkunden beliefert, mit einer 12-monatigen Preisgarantie und einem Tarifmodell geworben, dass sich erst nach längerer Laufzeit gerechnet hätte. Viele Verbraucher fühlen sich hinters Licht geführt. Für die Verbraucherzentrale Hessen kommen derartige Negativmeldungen zur Unzeit, weil gerade jetzt viele Verbraucher über einen Tarif- oder Anbieterwechsel nachdenken. Da sorgt jede Meldung über zweifelhafte Angebote oder gar Unternehmensinsolvenzen für Verunsicherung. Die Verbraucherzentrale Hessen berät zum Anbieterwechsel und rät, allzu günstig erscheinende Angebote stets zu hinterfragen

 

Erst im Februar 2021 wechselte Reiner H. aus Oestrich-Winkel zum scheinbar günstigen Erdgaslieferanten aus dem Emsland. Das Angebot klang verlockend: Nur 1 Cent sollte die Kilowattstunde kosten. Üblich sind derzeit rund 6 Cent. Dafür sollte sich der monatlich zu zahlende Grundpreis, der üblicherweise bei 10 bis 20 Euro monatlich liegt, auf unverhältnismäßig hohe 78,07 Euro pro Monat belaufen. Gerechnet hätte sich das Ganze also erst bei einem entsprechend hohen Verbrauch in der kommenden Heizsaison. Da zudem mit einer zwölfmonatigen Preisgarantie geworben wurde und der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, ging Herr H. von einer längerfristigen Vertragslaufzeit aus. Viele tausend Kunden dachten ähnlich und schlossen entsprechende Verträge ab.

 

Erdgaslieferung bundesweit eingestellt

Doch diese wurden nun Mitte September alle zum 1. Oktober gekündigt. Kurze Begründung: „Wir haben uns entschlossen, die Lieferung von Erdgas bundesweit einzustellen.“ Für die Betroffenen ein starkes Stück. Sie fallen nun zunächst in die teure Ersatzversorgung und haben aufgrund des hohen Grundpreises zum Teil fünf bis sechshundert Euro zu viel bezahlt. Sie vermuten ein taktisches Kalkül und fühlen sich betrogen. Auch Internetforen sind voll mit Unmutsbekundungen verärgerter Kunden. Auf der Homepage des Unternehmens wird unterdessen darum gebeten, von telefonischen Anfragen abzusehen und Kontakt ausschließlich über Email aufzunehmen.   

 

Neue Art der Vorauskasse

„Aus Verbrauchersicht ist es immer wieder ärgerlich, wenn einzelne Anbieter Billig-Strategien mit Dumpingpreisen, Bonuszahlungen und versteckten Vorauszahlungen fahren und die Kunden anschließend im Regen stehen lassen“, so Peter Lassek, Rechtsanwalt bei der Verbraucherzentrale Hessen. Vielen noch gut in Erinnerung ist die Insolvenz der Bayerischen Energieversorgung BEV, die zur Verunsicherung vieler Verbraucher führte. „Wenn nun wie bei der Deutschen Energiepool über Monate hinweg überhöhte Grundpreiszahlungen von fast 80 Euro im Monat abgebucht werden, um dann rechtzeitig zum Herbstbeginn zu kündigen, so ist dies im Grunde eine neue Variante der Vorauskasse, vor der wir nur warnen können“, so Lassek weiter. Da es infolge der Kündigungen nicht mehr zu größeren Lieferungen kommen kann, stehen Leistung und Gegenleistung in einem krassen Missverhältnis. In solchen Fällen muss auch die Bundesnetzagentur als Aufsichtsbehörde wachsam sein.

 

Besserer Schutz bei Vergleichsportalen erforderlich

Für Verbraucher schwer nachvollziehbar ist es, dass zweifelhafte Energielieferanten oft wochenlang ganz oben in den Rankinglisten renommierter Vergleichsportale stehen. „Hier fordern wir schon lange einen besseren Verbraucherschutz“, erläutert Lassek. Dieser könne etwa dadurch herbeigeführt werden, dass die Portale beim Ranking stärker berücksichtigen müssten, ob diese nur kurzfristig oder dauerhaft günstige Preise anbieten, wie lange der Anbieter seriös am Markt ist und ob und gegebenenfalls welche Beschwerden in Internetforen veröffentlicht sind. Verbesserungen verspricht auch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, nach der Verbrauchern künftig mindestens ein kostenfreies unabhängiges Preisportal für Energietarife zur Verfügung gestellt werden muss. Sichergestellt werden soll dies durch die Bundesnetzagentur, die diesbezüglich die Vergabe eines Vertrauenssiegels favorisiert. 

 

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