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Verbraucherzentrale: Auslandsbestellungen werden teurer

Berkatal, den 28. 06. 2021

28. Juni 2021

 

Auslandsbestellungen werden teurer

Verbraucherzentrale Hessen informiert über Änderungen

Bisher waren außereuropäische Sendungen unterhalb einer Schwelle von 22 Euro von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Zum 01.07.2021 wird sich das ändern. Viele Bestellungen aus dem Ausland können deshalb teurer werden.

Die Handyhülle aus China, ein Ladekabel aus Großbritannien, die Kopfhörer aus Vietnam - obwohl die Waren zum Teil um den halben Planeten reisen, fallen die Versandkosten selten ins Gewicht. Doch das vermeintliche Schnäppchen könnte in Zukunft häufig teurer werden als gedacht. Waren, die weniger als 22 Euro kosten, konnten bislang steuerfrei eingeführt werden. Ab Juli ändert sich das.

„Die Einfuhrumsatzsteuer wird dann häufiger fällig werden“, erwartet Kai-Oliver Kruske, Referent Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Handyhülle, Ladekabel, Kopfhörer – sie alle können teurer werden, wenn sie aus dem außereuropäischen Ausland kommen.“ Die Steuer beträgt meist 19 Prozent.

Je nach Produkt verdoppelt sich der Preis

Hinzu kommt unter Umständen noch eine Auslagenpauschale der Paketdienstleister. Denn inzwischen übernehmen bei steuerpflichtigen Sendungen Paketdienstleister auch die Abwicklung mit der Zollbehörde. Dafür kassieren sie aber auch eine Auslagenpauschale. Die Deutsche Post etwa berechnet aktuell sechs Euro. Eine Handyhülle für sieben Euro verteuert sich durch Einfuhrumsatzsteuer beispielsweise um 1,33 Euro. Die zusätzliche Auslagenpauschale von sechs Euro führt sogar zu einer Preisverdoppelung. Am Ende würde die Hülle über 14 Euro kosten.

Vier Tipps der Verbraucherzentrale Hessen

  1. Sehen Sie genau hin. Damit Sie von Zusatzkosen nicht überrascht werden, prüfen Sie vor Ihrer Bestellung, von wo ein Unternehmen seine Ware versendet. Wegen des Brexit müssen Sie auch für Waren aus Großbritannien Einfuhrumsatzsteuer zahlen.
  2. Ab 150 Euro kommt der Zoll ins Spiel. Wer teurere Waren außerhalb der EU kauft, muss ab 150 Euro außerdem auch weiterhin Zölle zahlen. Je nach Produktkategorie folgen kräftige Aufschläge – bei Kleidung sind es 12 Prozent, bei Monitoren bis zu 14 Prozent.
  3. Denken Sie an die Möglichkeit, die Ware selbst zu verzollen. Wenn Sie sich die Auslagenpauschale des Paketdienstes sparen möchten, können Sie die Sendungen selbst verzollen. Dazu müssen Sie die Ware aber selbst beim Zollamt abholen. Der Paketdienst würde die Sendung zur Haustür bringen.
  4. Informieren Sie sich vor Ihrer Bestellung. Informationen zu Steuer und Zoll gibt es auch auf der Website www.zoll.de.

 

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

 

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