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Verbraucherzentrale Hessen geht erfolgreich gegen Ryanair vor

Berkatal, den 04. 05. 2021

04. Mai 2021

Schwierige Kontaktaufnahme

Verbraucherzentrale Hessen geht erfolgreich gegen Ryanair vor

Kommerzielle Websites benötigen ein Impressum, das die wichtigsten Anbieterinformationen enthält. Selbst große Unternehmen machen dabei Fehler. Das erschwert die Kontaktaufnahme. Die Verbraucherzentrale Hessen bringt nun die Airline zum Einlenken.

Es ist entscheidend, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, wie sie einen Anbieter erreichen können. Nicht nur während einer Pandemie kann es Probleme mit der Leistung geben: Flüge können ausfallen oder Artikel beschädigt ankommen. Wer nicht alle Kontaktinformationen findet, kann nur schwer Geld zurückfordern. Selbst wenn Gesetze eindeutig sind.

„Dementsprechend sollten Sie immer einen Blick ins Impressum werfen. Dort müssten Sie mindestens Anschrift, Mailadresse und eine weitere Möglichkeit zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme und unmittelbaren Kommunikation, wie eine Telefonnummer finden“, sagt Kerstin Wolf, Referentin Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Wir waren erstaunt über die intransparente Website des Milliardenkonzerns Ryanair.“

Umständliche Suche nach der Anschrift nicht zumutbar

„Die Postanschrift war außerhalb des Impressums versteckt, eine E-Mail Adresse fand sich in verschachtelten Unter-Kategorien, eine Telefonnummer oder eine geleichwertige schnelle Kontaktmöglichkeit wurden an keiner Stelle angeboten. Dabei schreibt die Rechtsprechung ganz klar vor, dass ein Impressum mindestens zwei schnelle Kommunikationsmittel wie E-Mail oder Telefon enthalten muss“, so Wolf.

Die Verbraucherzentrale Hessen brachte den Fall erfolgreich vor Gericht. Dort verpflichtete sich Ryanair nunmehr, die entsprechenden Informationen zu ergänzen.

Impressumspflichten gelten auch für Anbieter aus dem Ausland

Die Impressumspflicht geht auf § 5 TMG zurück und richtet sich nicht nur an Unternehmen aus Deutschland. Alle Anbieter, die sich auf dem deutschsprachigen Markt bewegen, müssen sich daran halten. „Professionellen Anbietern ist das bekannt. Daher bleibt ein fehlendes Impressum ein gutes Anzeichen, dass es eine Firma mit dem Recht insgesamt nicht sehr genau nimmt“, fasst Wolf zusammen.

 

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

 

 

 

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