Impfrat informiert über Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfung  

Berkatal, den 29. 03. 2021

Pressemitteilung

Eschwege, den 29. März 2021

 

 

Impfrat informiert über Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfung

 

Priorisierungsregeln der Anspruchsberechtigung sind auch auf der Warteliste zu beachten

 

Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit regelt den Anspruch und die Priorisierung der Impfungen. Eine Priorisierung ist deshalb erforderlich, weil aktuell nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die dazu bereit sind.

 

In einer ersten Phase wurden zunächst Personen mit höchster Priorität, nämlich über 80-jährige sowie Bewohner und Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen und Personal in Corona-Intensivstationen geimpft. Die erkennbare Abnahme der Corona bedingten Sterbefälle in dieser Altersgruppe wird auf die Wirksamkeit des Impfschutzes durch die Verhinderung schwerer Krankheitsverläufe zurückgeführt.

 

Inzwischen befindet sich die Impfkampagne bereits in der zweiten Phase. Der zentrale Impfterminservice in Hessen vergibt zwei Drittel der zur Verfügung stehenden Termine absteigend nach dem Alter, d. h. zuerst kommen 79-jährige an die Reihe, dann 78-jährige und so fort. Ein Drittel der verfügbaren Impfstoffdosen gehen an Personen, die einen berufs- oder krankheitsbedingten Anspruch mit hoher Priorität nachweisen.

Für die Verwendung der in geringen Mengen anfallenden Impfstoffreste bzw. bei kurzfristig frei gewordenen Impfterminen gibt es im Werra-Meissner-Kreis eine Warteliste, die aber nicht für jeden Impfwilligen offen ist.

 

Aktuell werden auf Grund der überregionalen missverständlichen Berichterstattung sehr viele Anträge beim Impfrat des Werra-Meißner-Kreises eingereicht, womit Bürgerinnen und Bürger  ihren bereits bestehenden Impftermin vorziehen wollen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht über den Impfrat möglich ist und bitten, von diesen Anträgen abzusehen.

 

Berücksichtigt werden dort nur begründete Einzel- oder Härtefallanträge aus folgenden Personenkreisen:

 

  • von schwer kranken Menschen, d. h. wenn aufgrund besonderer gesundheitlicher Umstände ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt und nach ärztlicher Beurteilung eine unverzügliche Impfung notwendig ist, und

 

  • von Personen, wenn berufliche Tätigkeiten bzw. Lebensumstände mit einem nachvollziehbaren, unvermeidbar sehr hohen Infektionsrisiko einhergehen und eine unverzügliche Impfung erforderlich machen.

 

Die Warteliste ermöglicht nicht ein ledigliches Vorziehen in der Impfreihenfolge, denn auch auf der Warteliste ist die Priorisierung der Anspruchsberechtigung nach der CoronaImpfV zu beachten.

 

Ein Anspruch der Antragstellenden besteht außerdem nur im Rahmen der Verfügbarkeit von entsprechenden Impfstoffen. Auch können individuelle Impfstoffwünsche derzeit nicht erfüllt werden. Eine Wahlmöglichkeit für die kostenlose Impfung gegen das Corona-Virus in Hessen könnte sich erst ergeben, wenn eine ausreichende Menge an verschiedenen Impfstoffen für große Teile der Bevölkerung zur Verfügung steht.

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Impfrat informiert über Terminvergabe für die Corona-Schutzimpfung