Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021
Öffentliche Bekanntmachung
Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Berkatal hat in ihrer Sitzung am 16.06.2015 die zweite Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Berkatal mit Inkrafttreten zum 01.07.2015 und folgende Jahre beschlossen.
Gegenüber dem Vorjahr ist damit keine Änderung eingetreten. Aus diesem Grund wird auf die Erteilung von Hundesteuerbescheiden für das Jahr 2021 verzichtet.
Die Hundsteuer beträgt jährlich
für den ersten Hund 72,00 €
für den zweiten Hund 120,00 €
für jeden dritten und jeden
weiteren Hund 180,00 €
Die Hundesteuer wird jeweils am 15.08.2021 oder zu den im letzten Bescheid ausgewiesenen Terminen fällig.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich sonst bei Bekanntgabe eines schriftlichen Steuerbescheides ergeben würden.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die durch diese Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Berkatal, Berkastr. 54, 37297 Berkatal, Widerspruch eingelegt werden. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit Ablauf des Tages, der dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung folgt. Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Verpflichtung zur Zahlung der Hundesteuer nicht aufgehoben, es sei denn, dass die Vollziehung ausgesetzt oder Stundung gewährt ist.
Berkatal, 14.01.2021 |
Der Gemeindevorstand Der Gemeinde Berkatal
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Bild zur Meldung: Festsetzung der Hundesteuer für das Kalenderjahr 2021