Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz stellen weitere Corona-Regeln vor:

Berkatal, den 19. 10. 2020

19. Oktober 2020


Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz stellen weitere Corona-Regeln vor:


„Hessen setzt die Beschlüsse der MPK konsequent um –
wir haben unser bestehendes und sehr gut funktionierendes Eskalationskonzept ergänzt“


Wiesbaden.

 

Angesichts weiter steigender Infektionszahlen hat das Hessische Corona-Kabinett heute das bestehende und sehr gut funktionierende Eskalationskonzept fortgeschrieben und um weitere Maßnahmen ergänzt. „Wir haben heute die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Kanzlerin konsequent umgesetzt. Denn je einheitlicher die Regelungen sind, desto klarer und verständlicher sind sie auch“, sagten Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz nach der Sitzung des Corona-Kabinetts in Wiesbaden. „Ein zentraler Baustein zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist in Hessen unser Eskalationskonzept. Damit machen wir klare Vorgaben, bei welchem Infektionsgeschehen welche konkreten Maßnahmen vor Ort zu ergreifen sind. Dieses hat sich bereits hervorragend bewährt und wir haben es entsprechend der Verabredungen mit dem Bund jetzt erweitert“, erläuterte Bouffier.
„Wir haben mit unserem Ampelsystem einen Notfallmechanismus etabliert, mit dem wir bislang sehr gut auf lokale Ausbrüche reagieren konnten. Dieses System haben wir nun überarbeitet und Maßnahmen wie eine Ausweitung der Maskenpflicht, weitere Zuschauerbeschränkungen bei Veranstaltungen und Sperrstunden in der Gastronomie aufgenommen. Daran führt derzeit leider kein Weg vorbei“, so der Ministerpräsident.

Das ist neu im hessischen Ampelsystem (die Zahlen geben immer den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen an):

 

Grün (Inzidenz <20)
Keine Änderungen.


Gelb (Inzidenz >20)
Öffentliche Veranstaltungen: Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich mit einem Widerrufsvorbehalt für den Fall steigender Infektionszahlen zu verbinden.
Kontrollen: Ordnungsämter müssen die Einhaltung der Maßnahmen verstärkt kontrollieren.
Gesundheitsämter: Es muss ein Personalbestand von fünf Mitarbeitenden pro 20.000 Einwohnern zur Kontaktpersonennachverfolgung sichergestellt werden.


Orange (Inzidenz >35)
Öffentliche Veranstaltungen: Nicht mehr als 150 Teilnehmende. Ausnahmen müssen vom Gesundheitsamt unter Anwendung eines Hygienekonzepts genehmigt werden. Bereits erteilte darüberhinausgehende Genehmigungen sind zu überprüfen und ggf. zu widerrufen.
Maskenpflicht: Die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes wird ausgeweitet auf die Bereiche Vergnügungsstätten (bspw. Freizeitparks), überall außerhalb des eigenen Sitzplatzes bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie, in Kirchen und vergleichbaren Räumen. Patientinnen und Patienten müssen bei einem Transport eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Private Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen (oder zwei Hausständen). Feiern in privaten Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 15 Personen (oder zwei Hausständen) dringend empfohlen. Sperrstunde: Für gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten wird den Städten und Gemeinden eine Schließung von 23 bis 6 Uhr empfohlen. Kontrollen: Weitere Verstärkung der Kontrolltätigkeit der Ordnungsämter hinsichtlich der Einhaltung der Corona-Maßnahmen.

Rot (Inzidenz >50)
Zu den strikten Beschränkungen im Alltag wie auch der engen Abstimmung mit dem Land kommen jetzt hinzu:
Maskenpflicht: Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Für besonders belebte Straßen und Plätze ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mindestens zu empfehlen. In ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt Maskenpflicht.
Private Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen (oder 2 Hausständen).
Feiern in privaten Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen (oder zwei Hausständen) dringend empfohlen.
Sperrstunde und Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit: Für gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten ist eine Schließung von 23 bis 6 Uhr festzulegen. Der Konsum im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist zwischen 23 und 6 Uhr verboten.
Öffentliche Veranstaltungen: In der Regel nicht mehr als 100 Teilnehmende. Bereits erteilte darüberhinausgehende Genehmigungen sind zu überprüfen und ggf. zu widerrufen. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.
Ordnungsämter: Fokussierung der Tätigkeit der Ordnungsämter hinsichtlich der Einhaltung der Maßnahmen.


Dunkelrot (Inzidenz >75 oder bei weiterem kontinuierlichen Anstieg über zehn Tage über 50)


Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Hausständen treffen.
Öffentliche Veranstaltungen: Bereits erteilte oder noch zu erteilende Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen sind mit einem strengen Maßstab zu überprüfen und ggf. zu widerrufen.


Die im Eskalationskonzept beschriebenen Maßnahmen sind für die Landkreise und kreisfreien Städte bindend. Sie müssen durch die zuständigen Gesundheits- und Ordnungsbehörden vor Ort entsprechend umgesetzt werden.


Weitere Beschlüsse des Corona-Kabinetts:


Das Beherbergungsverbot in Hessen ist aufgehoben. Damit schließt sich Hessen der überwiegenden Mehrheit der anderen Bundesländer an. Mit der Abschaffung sollen auch die dringend für medizinische Zwecke notwendigen Testkapazitäten geschont werden.


Weitere Beschlüsse:


Schulen
„Die Landesregierung unterstützt die Schulträger mit 10 Millionen Euro zur Anschaffung von Luftreinigungs- und ähnlichen Geräten. Diese sollen insbesondere für Klassenräume angeschafft werden, bei denen es nicht möglich ist, ausreichend zu lüften, weil bspw. Fenster nicht geöffnet werden können“, erklärte Hessens Kultusminister Lorz nach der Sitzung des Corona-Kabinetts. Dabei sei das Offenhalten der Bildungseinrichtungen eine „zentrale Priorität unseres Handelns.“


Quarantäneverordnung
Die zwischen Bund und Ländern abgestimmte Muster-Quarantäne-Verordnung wird mit weiteren Ausnahmen für z.B. Geschäftsreisende und bei medizinisch notwendigen Reisen umgesetzt. In diesen Punkten ändert sich an der Verordnung des Landes nichts.
Wichtigste Änderung: Bislang ist es in Hessen nach der Einreise aus einem Risikogebiet möglich, mit einem Corona-Test bspw. am Frankfurter Flughafen, die bundesweit gültige Quarantäne-Verpflichtung bereits am Tag der Einreise zu beenden. Diese Möglichkeit entfällt. Eine „Frei-Testung“ mit einem negativen Corona-Test ist erst ab dem fünften Tag möglich. Bis dahin müssen sich Einreisende aus Risikogebieten in Quarantäne begeben.
 

 

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