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„Für über 80 Prozent der Städte und Gemeinden droht ein Haushaltsloch!“

Berkatal, den 20. 07. 2020

„Für über 80 Prozent der Städte und Gemeinden droht ein Haushaltsloch!“


Hessischer Städte- und Gemeindebund: Historisches Tief beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer unterstreicht Handlungsbedarf zur Sicherung der Daseinsvorsorge außerhalb der hessischen Großstädte


Mühlheim am Main, 20.07.2020 – Einbußen historischen Ausmaßes müssen die Städte und Gemeinden in Hessen in der aktuellen Abrechnung des Gemeindeaneils an der Einkommensteuer verkraften. Darauf weist der Hessische Städte- und Gemeindebund angesichts neuester Zahlen hin. Die Zahlungen an die Kommunen fallen im 2. Quartal 2020 um 17,8% niedriger aus als im 2. Quartal 2019. Einen derart heftigen Einbruch hatte es selbst auf dem Höhepunkt der weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/ 2009 nicht gegeben. Das bedeutet Handlungsbedarf zur Sicherung der Kommunalfinanzen vor allem außerhalb der Großstädte, mahnt der Städte- und Gemeindebund.
„Angesichts wegbrechender Gewerbesteuereinnahmen und der jetzt bestätigten Einbußen auch bei der Einkommensteuerbeteiligung könnten über 80% der Städte und Gemeinden ins Haushaltsloch rutschen,“ erläuterte Dr. David Rauber, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes. So prognostizierte die Mai-Steuerschätzung für die Gewerbesteuer Einbußen von durchschnittlich 24,8% im Vergleich zum Vorjahr. In Hessen kommt es nach Einschätzung der Städte und Gemeinden vielleicht noch dicker: Laut Umfrage des Städte- und Gemeindebundes rechnen dessen Mitglieder durchschnittlich mit einem Minus der Gewerbesteuer von 32%.
Bei der Gewerbesteuer sollen die Gemeinden von Bund und Land schon im Herbst einmalige Pauschalzahlungen zum Ausgleich der Gewerbesteuerausfälle erhalten, zudem beteiligt sich der Bund dauerhaft stärker an den Sozialausgaben. „Diese wichtigen Hilfsmaßnahmen stützen vor allem die Landkreise und mehr noch die fünf Großstädte in Hessen,“ erläuterte Rauber. Für die 417 kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind laut Rauber zusätzliche Stützungsmaßnahmen nötig, da die meisten von ihnen stärker von der Einkommensteuer als der Gewerbesteuer abhängig sind. „Soweit der Bund hier nichts zusätzlich tut, muss das Land laut Verfassung auch in der Krise die finanzielle Mindestausstattung sicherstellen,“ erinnerte Rauber. Dazu brauche es einen Mix aus Geld für die laufenden Ausgaben und für Investitionen.
Schon vor der Corona-Krise plagten die Kommunen Finanzierungslücken: Aktuell stehen die Städte und Gemeinden in Hessen Schlange, um dringend benötigte zu-sätzliche Kitas bezuschusst zu bekommen. „Der Bedarf ist jetzt da, die Kommunen
haben weniger eigenes Geld zur Verfügung. Es ist sehr wichtig, dass überall, wo gebaut werden muss, auch rasch gebaut werden kann. Deshalb muss die Förderung je Kita mindestens so hoch bleiben wie aktuell vorgesehen und die Fördermittel müssen im laufenden Jahr zur Verfügung stehen,“ sagte Dr. Rauber.


Hintergrund:
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist eine Beteiligung der Kommunen an den Lohn-, Einkommen- und Abgeltungssteuereinnahmen im jeweiligen Bun-desland. Diese Beteiligung ist neben der Gewerbesteuer die zweite zentrale eigene Einnahmequelle der Städte und Gemeinden.

 

P r e s s e m i t t e i l u n g
Für den Inhalt verantwortlich: Geschäftsführer Dr. David Rauber
Hessischer Städte- und Gemeindebund, 63165 Mühlheim/Main, Henri-Dunant-Straße 13,
Telefon 06108 6001-0, Fax 06108 6001-57, Internet www.hsgb.de, Email

 

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