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Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020

Berkatal, den 07. 07. 2020

 

Reduzierte Umsatzsteuersätze in der Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020

 

Durch Art. 3 des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise vom 29. Juni 2020 - Zweites Corona-Steuerhilfegesetz - (BGBl. I S. 1512) werden u.a. vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt. Die Änderungen sind am 1. Juli 2020 in Kraft getreten.

Für diejenigen Leistungen der Gemeinde, für die ein Entgelt einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu zahlen ist, ändern sich für die Zeit vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 die Entgelte.

Für die Wasserlieferungen ergibt sich danach anstatt einer Wassergebühr von 1,90 Euro je Kubikmeter eine Wassergebühr von 1,87 Euro je Kubikmeter. Voraussetzung ist hierfür aber auch eine formale Satzungsänderung die derzeit vorbereitet wird und von der Gemeindevertretung zu beschließen ist. Die bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen werden zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend geändert. Bei Hausanschlusskosten, Wasserbeiträgen und der Grundgebühr werden die gesetzlichen Umsatzsteuerregelungen auch entsprechend berücksichtigt.

Die Umsatzsteuersenkung wird dann automatisch an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen.

 

Der Gemeindevorstand

Der Gemeinde Berkatal

 

 

Lenze

Bürgermeister

 

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