Verbraucherzentrale untersucht, wie Banken die Stundung von Krediten umsetzen
15. Juni 2020
Verbraucherzentrale untersucht, wie Banken die Stundung von Krediten umsetzen
Verbraucher, die Probleme haben, ihre Kredite stunden zu lassen, werden gebeten, ihren Fall zu schildern
Verbraucherinnen und Verbraucher, können von ihrer Bank die Stundung von Kreditraten für die Monate April, Mai und Juni 2020 verlangen, wenn sie wegen der Corona-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Der Bundesverband Deutscher Banken empfiehlt, den Kreditinstituten aber trotz Kreditaussetzung auf Zinszahlungen zu bestehen. Dies widerspricht dem Gesetz, das die Zinsen grundsätzlich miteinbezieht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) untersucht deshalb die Umsetzung des im März vom Bundestag beschlossenen Kreditmoratoriums und ruft Verbraucher auf, konkrete Fälle einzureichen.
Kredit gestundet? – Melden Sie sich!
Die Einhaltung dieses Gesetzes nimmt der vzbv nun genauer unter die Lupe. Die Verbraucherschützer möchten wissen, wie Banken konkret reagieren, wenn Verbraucher mit Darlehen pandemiebedingt Zahlungsschwierigkeiten haben.
Deshalb bittet der vzbv betroffene Verbraucher, ihren Fall zu schildern, wenn sie:
- bei ihrer Bank die Stundung eines Kredits beantragt haben,
- Probleme hatten, die Stundung bei ihrer Bank durchzusetzen,
- die Stundung der Tilgung durchgesetzt haben, die Bank aber an der Zinsforderung auch während der Aussetzung festhält,
- aufgrund pandemiebedingter Zahlungsschwierigkeiten andere Vereinbarungen mit den Kreditgebern getroffen haben.
Die Teilnahme ist anonym, online und kostenfrei möglich. Es besteht die Möglichkeit, Dokumente hochzuladen. Diese können vorher anonymisiert werden.
Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.
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