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Kein Gutscheinzwang für Konzerte und Veranstaltungen

Berkatal, den 13. 05. 2020

13. Mai 2020

Kein Gutscheinzwang für Konzerte und Veranstaltungen

Verbraucherzentrale Hessen sieht Gesetzesänderung skeptisch

Um die Folgen der Corona-Krise für Unternehmen der Veranstaltungs- und Freizeitbranche abzufedern, berät derzeit die Politik darüber, ob Verbraucherinnen und Verbraucher für ausfallende Konzerte, Sport- und Freizeit-Veranstaltungen zwingend nur noch Gutscheine erhalten sollen. Die Verbraucherzentrale Hessen hält dies für problematisch. 

„Unser Verständnis für solche Pläne ist begrenzt. Insbesondere haben wir Zweifel, ob sich das geplante Gesetz überhaupt mit der Verfassung in Einklang bringen lässt“, sagt Philipp Wendt, Vorstand der Verbraucherzentrale Hessen. „Die Regelung setzt geltendes Recht außer Kraft und geht zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie tragen das volle Risiko, dass ein Veranstalter in der Zwischenzeit pleitegeht.“ Aufgrund zahlreicher Ausfälle ist das derzeit eine sehr naheliegende Gefahr.

Härtefall-Regelung unklar

Geplant ist, ausfallende Veranstaltungen nur noch mit Gutscheinen zu kompensieren. Wichtiges Detail: Die Regelung soll für Ticketkäufe aus der Vergangenheit gelten. „Solche rückwirkenden Regelungen erfordern zwingende Gründe des Gemeinwohls. Die gibt es hier nicht“, so Wendt. „Das ist eine Frage der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes.“ Und durch die Regelung würden nun gerade die Veranstalter profitieren, die fällige Überweisungen gezielt verzögert haben.

Zwar soll es eine Härtefallregelung geben, die ausnahmsweise zur Rückzahlung verpflichtet. Doch wie diese zu verstehen ist, bleibt unklar. „Es ist zu befürchten, dass die Härtefallklausel von den Verkäufern einfach ignoriert wird, wenn sie nicht eindeutig genug ist. Wir dürfen nicht vergessen: Die Branche hat sich in der Vergangenheit zum Teil wenig verbraucherfreundlich gezeigt und bis vor kurzem noch Geld dafür kassiert, dass Verbraucher ihr Ticket am eigenen Drucker auf eigenem Papier ausgedruckt haben“, erinnert Wendt.

 

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

 

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