Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Coronavirus - Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern

Berkatal, den 13. 03. 2020

Pressemitteilung

Eschwege, den 13. März 2020

Im Werra-Meißner-Kreis sind öffentliche und private Veranstaltungen mit mehr als 100 erwarteten Teilnehmern, mit der Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen  ab Ende dieser Woche verboten. Bei Veranstaltungen ab 20 Personen sind Teilnehmerlisten zu führen. Das haben der zuständige Gesundheitsdezernent und Erste Kreisbeigeordnete, Dr. Rainer Wallmann sowie Landrat Stefan Reuß heute nach einem Treffen mit den Bürgermeistern im Landkreis mitgeteilt.

„Wir haben uns zu dieser drastischen Maßnahme entschieden, weil wir momentan in der Situation sind, dass es noch keinen bestätigten Corona-Fall gibt und wir diesen Umstand möglichst lange auch erhalten wollen. Dies wird nur mit einer schnellen und deutlichen Reaktion möglich sein, um die Infektionsketten zu unterbinden“, so Landrat Reuß. 

 

Diese Allgemeinverfügung gilt vorerst bis zum 10. April 2020 analog des Erlasses des Landes Hessen. „Spätestens danach ist die Situation und die mögliche Entwicklung neu abzuschätzen und im Sinne der Bevölkerung abzuwägen, ob eine Verlängerung dieser Schutzmaßnahme weiterhin geboten erscheint oder eventuell weitere Einschränkungen erforderlich werden”, so Dr. Rainer Wallmann.

 

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat den neuartigen Coronavirus (COVID-19) mittlerweile zur Pandemie erklärt und das Land Hessen die Gesundheitsämter angewiesen, bestimmte Veranstaltungsverbote anzuordnen.

 

Das Virus verbreitet sich vor allem über Tröpfchen, z. B. durch Husten oder Niesen. Hinzu kommt, dass nicht jeder Erkrankte typische Symptome aufweist und es damit ungewollt zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann.

 

Das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern dient insbesondere dem Zweck, eine Ausbreitung von COVID-19 zeitlich und räumlich zu verlangsamen und in der gegenwärtigen Lage insbesondere von der noch anhaltenden Influenzawelle zu entkoppeln. Eine zeitlich langsamere Ausbreitung hat den Vorteil, dass die medizinischen Versorgungs-systeme über einen größeren Zeitraum in Anspruch genommen werden und die punktuelle Belastung geringer bzw. eine Überlastung vermieden wird.

 

Bei Veranstaltungen ist räumliche Nähe der Teilnehmer kaum vermeidbar. Hinzu kommt die damit höhere Wahrscheinlichkeit, dass Erreger in die Region gebracht oder in andere Regionen verbreitet werden können. „Deshalb müssen wir derzeit alles daran setzen, Ursachen für Infektionsketten soweit wie möglich zu minimieren”, so Gesundheitsdezernent Dr. Wallmann.

 

„Die dramatischen Fallzahlenanstiege in den Nachbarländern wie Italien und die Auswirkungen auf das Gesundheitssystem, öffentliche Leben und die Wirtschaft zeigen, dass wir nun alle besonders sorgsam und mit Rücksicht auf Risikogruppen in unserer Gesellschaft vorübergehend all das erheblich einschränken sollten, was die Übertragung des Krankheitserregers begünstigt. Deshalb empfehle ich auch Veranstaltungen unter der Verbotsgrenze auf das absolut erforderliche Maß zu reduzieren. Dafür bitte ich um Ihre Umsicht und Verständnis, vor allem aber um Ihre Unterstützung. Die Solidarität, insbesondere mit den Schwächeren in unserer Gesellschaft sollte im Moment um so mehr im Vordergrund stehen”, so Landrat Reuß.

 

Bild zur Meldung: Coronavirus - Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern