Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Keine Werbung für Investment ohne Risikohinweis

Berkatal, den 27. 01. 2020

27. Januar 2020

Keine Werbung für Investment ohne Risikohinweis

Verbraucherzentrale Hessen siegt vor Gericht

Texte über Schiffscontainer-Investments in einer Zeitschrift können Werbung sein. So lautet das wenig überraschende Ergebnis eines Gerichtsverfahrens der Verbraucherzentrale Hessen. Damit ist klar, dass der Anbieter auf Risiken hätte hinweisen müssen.

Mehr als anderthalb Jahre und über zwei Instanzen lief das Verfahren einer Hamburger Gesellschaft gegen die Verbraucherzentrale Hessen. Gegenstand war ein Text, den das Unternehmen in einem Magazin veröffentlicht hatte. Er war mit „Anzeige“ gekennzeichnet und befasste sich ausführlich mit Investitionen in Container.

Die Verbraucherzentrale Hessen stufte diesen Text als Werbung für Vermögensanlagen ein – nicht zuletzt wegen der Kennzeichnung als Anzeige. Die Anzeige hätte deshalb laut Gesetzgeber einen Hinweis darauf enthalten müssen, dass eine solche Anlage mit Risiken bis zum Totalverlust verbunden ist. Auf die entsprechende Abmahnung reagierte das Unternehmen mit einer Klage. Doch der Schuss ging nach hinten los. In der ersten Instanz vor dem Landgericht Hamburg erhielt die Verbraucherzentrale Recht. Das Hamburger Oberlandesgericht schloss sich dem an, sodass das Unternehmen seine Berufung zurücknahm.

Werbung für Vermögensanlagen

„Wir begrüßen es, dass das Verfahren nun endlich abgeschlossen ist. Aus unserer Sicht war klar, dass Werbung darin steckt, wenn ‚Anzeige‘ draufsteht“, sagt Kai-Oliver Kruske, Referent bei der Verbraucherzentrale Hessen. Vermögensanlagen sind Direktinvestments oder unternehmerische Beteiligungen. Mit ihnen sind wirtschaftliche Risiken verbunden. Im schlimmsten Fall können investierte Gelder vollständig verloren gehen. „Dementsprechend eignen sich solche Anlagen nur für Verbraucherinnen und Verbraucher, die das Risiko tragen können und genau wissen, worauf sie sich einlassen“, so Kruske.

 

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucherinnen und Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten in Hessen.

 

 

Bild zur Meldung: Keine Werbung für Investment ohne Risikohinweis