Bannerbild | zur Startseite Bannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Inkasso-Firmen immer erst mal überprüfen

Berkatal, den 18. 11. 2019

18. November 2019

Inkasso-Firmen immer erst mal überprüfen

Verbraucherzentrale Hessen warnt vor unseriösen Abmahnungen

Urheberrechtsverletzungen im Internet können teuer werden. Anwaltliche Schreiben enthalten oft Rechnungen über hunderte Euro. Doch es gibt auch fingierte Abmahnungen, an denen unseriöse Geschäftemacher verdienen wollen. Die Verbraucherzentrale Hessen rät, Abmahnschreiben sorgfältig zu prüfen.

Mit ihrer Abmahnung wandte sich Bettina T. an die Verbraucherzentrale. „Wir sahen sofort, dass hier wenig bis nichts stimmte“, sagt Kai-Oliver Kruske, Referent bei der Verbraucherzentrale. Der Absender nennt sich „SEPA-FED INKASSO GmbH“ und will in Berlin sitzen. „In Registern taucht die Firma aber nicht auf“, so Kruske. Dabei müssen Inkasso-Firmen im sogenannten Rechtsdienstleistungsregister verzeichnet sein. Das kann jeder kostenfrei einsehen.

Etwa 450 Euro forderte das Schreiben insgesamt von der Darmstädterin. Der Anlass sollte ein auf einer bekannten Website gestreamter Film gewesen sein. Welcher Film genau? Das stand nicht in dem Schreiben. „Die angeblich dokumentierte IP-Adresse sieht nach einer Fantasie-Nummer aus“, so Kruske. „Im Ergebnis war Frau T. zu Recht skeptisch. Das Schreiben kann sie wegwerfen.“

erst prüfen lassen, dann zahlen

Eine Abmahnung besteht üblicherweise aus einem Schreiben, in dem der behauptete Verstoß dokumentiert wird. Es ist eine Zahlungsaufforderung enthalten und es wird eine sogenannte Unterlassungserklärung verlangt. Aufgrund der hohen Summen, die bei Urheberrechtsverletzungen zustande kommen, ist der Markt auch für Kriminelle interessant.

Dementsprechend sollten die Schreiben immer erst sorgfältig geprüft werden. Oft enthalten Schreiben angeblicher deutscher Kanzleien oder Inkassofirmen ausländische Bankverbindungen – das darf misstrauisch stimmen. Auch von sehr kurzen Fristen sollte sich niemand unter Druck setzen lassen. „Und gerade eine Unterlassungserklärung sollte nur abgeben, wer sich vorher fachkundig beraten ließ“, so Kruske.

 

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

 

Bild zur Meldung: Inkasso-Firmen immer erst mal überprüfen