Zuschüsse für den behindertengerechten Umbau beim Landkreis beantragen
Pressemitteilung
Eschwege, den 5. August 2019
Zuschüsse für den behindertengerechten Umbau beim Landkreis beantragen
Für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum, stehen wieder Fördermittel vom Land Hessen zur Verfügung
Gefördert werden ausschließlich Wohnungen, die vom Eigentümer oder einem direkten Angehörigen mit einer Schwer- bzw. Schwerstbehinderung oder einer Einstufung in einen Pflegegrad selbst genutzt werden. Es können Kostenzuschüsse bis zu 50 Prozent der Maßnahmekosten gewährt werden. Jedoch gibt es eine Zuschussobergrenze.
Diese ist von der Baumaßnahme abhängig und liegt bei
- Bad: Um-/Einbau max. 5.000 Euro
- Küche: Um-/Einbau max. 5.000 Euro
- Lift-/Aufzugseinbau max. 6.000 Euro
- alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen max. 2.500 Euro
Maßnahmen unter 1.000 Euro oder deren Finanzierung nicht gesichert ist sowie Eigenleistungen werden nicht gefördert. Vor Bewilligung der Fördermittel durch die Wirtschafts- und Infrastrukturbank darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden.
Da es sich hier um ein Programm der sozialen Wohnraumförderung mit begrenzten Mitteln handelt, erfolgt die Vergabe der Fördermittel nach einer Priorisierung des Behinderungsgrades und der sozialen Dringlichkeit. Es können keine Maßnahmen gefördert werden, die nicht konkret benötigt werden. Ausgenommen von der Förderung sind Mietwohnungen, die Erweiterung bestehender Wohngebäude sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb einer Gebrauchtimmobilie.
Für weitere Informationen können sich interessierte Bürger an die Wohnungsbauförderungsstelle des Werra-Meißner-Kreises, Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone, Telefon 05651/302-4712, E-Mail: petra.bason-john@werra-meissner-kreis.de, wenden.
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