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Mehr Förderung fürs Eigenheim vom Land Hessen

Berkatal, den 06. 08. 2019

Pressemitteilung

Eschwege, den 6. August 2019

 

 

Mehr Förderung fürs Eigenheim vom Land Hessen

 

Wer auch mit kleinem oder mittlerem Einkommen in die eigenen vier Wände ziehen will, bekommt in Hessen jetzt mehr Förderung: Für den Bau neuer oder den Erwerb von bestehenden Häusern oder Wohnungen gibt es künftig beim „Hessen-Darlehen“ bis zu 125.000 Euro für Bestandsimmobilien und 90.000,00 € für Neubauten bei 0,8 Prozent Zinsen. Darüber hinaus wird die Zinsbindung von 10 auf 20 Jahre verdoppelt. Weiterer Vorteil beim „Hessen-Darlehen“ ist die nachrangige Absicherung im Grundbuch. Der günstigere erste Rang bleibt frei für Kredite der Geschäftsbanken.

Auch Sondertilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung können jetzt beim „Hessen-Darlehen“ jederzeit in beliebiger Höhe getätigt werden.

 

Erstmals sind beim „Hessen-Darlehen“ auch gemeinschaftliche Wohnprojekte (bewohnergetragene Wohngruppen) förderfähig, sofern mindestens die Hälfte der Haushalte unter die geltenden Einkommensgrenzen fallen. Damit sind die bisherigen Regeln zur Förderung selbstgenutzten Wohneigentums in wesentlichen Punkten verbessert worden.

 

Für weitere Informationen können sich interessierte Bürger an die Wohnungsbauförderungsstelle des Werra-Meißner-Kreises, Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone, Telefon 05651/302-4712, E-Mail: petra.bason-john@werra-meissner-kreis.de, wenden.

 

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