Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Berkatal, den 05. 06. 2019

5. Juni 2019

patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Aktionstag der Verbraucherzentrale Hessen mit kostenlosen Kurzberatungen

Ein medizinischer Notfall kann jeden treffen – unabhängig von Alter und Lebenssituation. Wer 18 Jahre oder älter ist, kann regeln, was in einer solchen Notlage zu tun ist und wer die Wünsche gegenüber Ärzten vertritt, wenn er selbst dazu nicht in der Lage ist. Mit einer Patientenverfügung lassen sich die Behandlungswünsche für den Fall einer schweren Krankheit oder Pflegebedürftigkeit festlegen.

ein Brief an den Arzt

„In der Beratung bemerken wir bei vielen Verbrauchern einerseits den Wunsch nach Absicherung und Vorsorge, andererseits aber auch eine tiefgreifende Unsicherheit“, sagt Eva Raabe, Leitende Beraterin der Verbraucherzentrale Hessen, Beratungsstelle Kassel. „Ganz häufig geht es um Fragen der Formulierung, aber auch um die Sorge, ob Angehörige und Ärzte die Verfügung im Ernstfall auch beachten.“

Eine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen, lesbar, verständlich und unterschrieben sein. „Das ist quasi ein Brief an den Arzt“, so Raabe weiter. Sie kann mit einer Vorsorgevollmacht und eventuell mit einer Betreuungsverfügung kombiniert und jederzeit formlos widerrufen werden. Angehörige sollten wissen, wo sie die Patientenverfügung im Notfall finden.

Mustervordrucke: Nur zur Anregung

Anwaltsvereine, Ärztekammern, Kirchen, Verbraucherzentralen und wissenschaftliche Kreise bieten zahlreiche Musterverfügungen an. Diese orientieren sich an den Grundhaltungen und Werten der jeweiligen Herausgeber. Sie sollten jedoch nur zur Anregung herangezogen werden. Wer seine Patientenverfügung persönlich abfasst, bringt damit zum Ausdruck, dass er sich mit dem Thema auseinander gesetzt hat. So kann man seine persönlichen Vorstellungen besser zum Ausdruck bringen.

Veranstaltungshinweis

Diejenigen, die sich weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht wünschen, können sich am Donnerstag, den 13.Juni 2019 in der Zeit von 12 bis 18 Uhr anlässlich des Aktionstages in der Beratungsstelle Kassel,  Rainer-Dierichs-Platz 1 informieren. Einzelfragen und Kurzberatungen im Umfang von bis zu 30 Minuten sind kostenfrei. Eine Anmeldung unter (0561) 772934 ist empfehlenswert.

Der Aktionstag findet statt im Rahmen des vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) geförderten Projektes „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“.

 

 

 

 

Für weitere Informationen

Eva Raabe, Leiterin der Beratungsstelle Kassel
Tel. (0561) 104905, raabe@verbraucherzentrale-hessen.de  

Ute Bitter | Teamleitung Öffentlichkeitsarbeit
Tel. (069) 97 20 10-31, bitter@verbraucherzentrale-hessen.de

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht