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PATIENTENVERFÜGUNG, VORSORGEVOLLMACHT UND BETREUUNGSVERFÜGUNG

Berkatal, den 11. 04. 2019

11. April 2018

 

 

PATIENTENVERFÜGUNG, VORSORGEVOLLMACHT UND BETREUUNGSVERFÜGUNG

 

Verbraucherzentrale berät in Kassel über alle wichtigen Vorsorgemöglichkeiten

 

Jeder Mensch kann plötzlich in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbstständig seine Entscheidungen treffen kann. Doch mit entsprechenden schriftlichen Erklärungen lässt sich vorbeugen.

Viele Menschen denken, dass sie mit einem Testament oder einer Patientenverfügung ausreichend versorgt sind, weiß Eva Raabe von der Kasseler Beratungsstelle zu berichten. Auch wenn die meisten Verbraucher die Auseinandersetzung mit diesem Thema scheuen, können schriftlich verfasste Vollmachten und Verfügungen den Angehörigen das Leben deutlich erleichtern.

In einer ausgiebigen Beratung wird im persönlichen Gespräch erläutert, welche Dinge inhaltlich geklärt werden müssen. Weiterhin geht es um die formellen Anforderungen, sowie um Tipps zum Aufbewahren der Verfügungen. „Immer wieder kommen Verbraucher und möchten Formulare, die Sie nur noch unterschreiben müssen“, so Raabe. So einfach ist das allerdings nicht. Zwar gibt es Textbausteine und Vordrucke, diese dienen jedoch als Orientierungshilfe.

Beratungstermine für Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Co. der Verbraucherzentrale Hessen, Rainer-Dierichs-Platz 1 in Kassel können telefonisch über (0561 772934 und (069) 972010-900 oder online über www.verbraucherzentrale-hessen.de vereinbart werden.

 

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

 

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