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Immobilienkredite nur in besonderen Fällen kündbar

Berkatal, den 27. 03. 2019

27. März 2019

Immobilienkredite nur in besonderen Fällen kündbar

Verbraucherzentrale Hessen informiert zu Möglichkeiten, einen Kredit vorzeitig abzulösen

Banken müssen dem Wunsch des Kreditnehmers, den laufenden Immobilienkredit mit fester Zinsfestschreibung vorzeitig zu beenden, nicht entsprechen. Die Bank kann einwilligen, muss es aber nicht. Stimmt sie der vorzeitigen Beendigung zu, verlangt sie den entstandenen Schaden.

Die Eheleute M. haben eine laufende Immobilienfinanzierung mit festen Zinsen, die noch zwei Jahre läuft. Jetzt haben sie geerbt und können den Kredit komplett ablösen. Sie sind davon ausgegangen, dass die Bank eine Tilgung der noch vorhandenen Restschuld zulässt. Die Bank lehnt die vorzeitige Beendigung jedoch ab und besteht auf die Einhaltung des Vertrages.

„Die Eheleute haben sich für feste Zinsen entschieden und damit Zinssicherheit gewonnen“, so Christiane Kienitz, Referentin für Immobilienfinanzierung weiter. Jetzt sind beide Seiten an den Vertrag gebunden. Da sie keine Sondertilgungsoption vereinbart haben, sind Sonderzahlungen nicht möglich. Die Kreditnehmer sind auf die Kulanz ihres Kreditinstitutes angewiesen. Lässt sich die Bank darauf ein, wird sie ein Vorfälligkeitsentgelt verlangen.

Kündigung in besonderen Fällen möglich

Nur in wenigen Fällen können Verbraucher ihre Immobilienfinanzierung vorzeitig kündigen. Das geht zum Beispiel beim Verkauf der Immobilie oder bei längerfristigen Verträgen – unter bestimmten Voraussetzungen – nach Ablauf von zehn Jahren.

Beratung hierzu erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher in der Kasseler Beratungsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung unter 0561 / 772934 oder am hessenweiten Servicetelefon unter 069 / 972010900.

 

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