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Die HESA informiert: Der hydraulische Abgleich

Berkatal, den 04. 03. 2019

 

Pressemitteilung 9/2019

 

Frankfurt/Main, 4. März 2019

 

Die HESA informiert: Der hydraulische Abgleich

 

Werden einzelne Heizkörper im Haus nicht richtig warm? Ist nachts das Pfeifen von Thermostatventilen im Haus zu hören? Dann ist die Heizungsanlage möglicherweise nicht „hydraulisch abgeglichen“. Unter dem hydraulischen Abgleich versteht man die Einstellung der jeweils optimalen Heizungswassermenge für jeden Heizkörper im Haus. Der hydraulische Abgleich ist eine Optimierungsmaßnahme des gesamten Heizsystems, steigert dessen Effizienz sowie die Behaglichkeit beim Wohnen und sollte im Zusammenhang mit einem Pumpentausch durchgeführt werden. Über das Programm „Heizungsoptimierung“ wird der hydraulische Abgleich vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA gefördert. Im Zuge des hydraulischen Abgleichs können weitere zusätzliche geringinvestive Maßnahmen gefördert werden:

 

· Voreinstellbare Thermostatventile

· Einzelraumtemperaturregler

· Strangventile

· Technik zur Volumenstromregelung

· Separater Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Benutzerinterfaces

· Pufferspeicher und Einstellung der Heizkurve

 

Die Förderhöhe pro Vorgang beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Nettoinvestitionskosten.

Informationen zu konkreten Förderbedingungen und dem Antragsverfahren können auf der Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle „BAFA“ http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html eingesehen werden.

 

Die Hessische Energiespar-Aktion, www.energiesparaktion.de, ist ein Angebot der Hessischen LandesEnergieAgentur (LEA).

 

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