Energieversorger BEV: Drastische Preiserhöhungen und einbehaltene Guthaben

Berkatal, den 21. 01. 2019

21. Januar 2019

Energieversorger BEV: Drastische Preiserhöhungen und einbehaltene Guthaben

Verbraucherzentrale Hessen erhält viele Beschwerden

Immer mehr Kunden beschweren sich über das Geschäftsgebaren des Strom- und Gasanbieters BEV. Es geht vor allem um massive Preiserhöhungen, Ärger mit der Auszahlung von Boni und Guthaben sowie die Erreichbarkeit. Jetzt schreitet sogar die Bundesnetzagentur ein. Die Verbraucherzentrale Hessen berät betroffene Verbraucher.

Die böse Überraschung kam kurz vor Weihnachten: Die Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH („BEV“) hebt ihre Preise zum 1. Februar 2019 deutlich an. So sollen für eine Frankfurter Verbraucherin der Grundpreis beim Strom von bisher 14,00 auf 34,65 Euro im Monat und der Arbeitspreis von 27,86 auf 32,36 Cent/kWh steigen. Der Verbraucherzentrale Hessen liegt ein Schreiben vor, dass die Steigerung des Grundpreises von 7,56 Euro monatlich auf knapp 35 im Monat sowie eine Anpassung des Arbeitspreises ankündigt. Der monatliche Abschlag soll von bislang 48 auf 91 Euro erhöht werden.

Kündigung oder Bonus – die Verbraucherzentrale berät

„Generell haben Kunden bei Preisänderungen ein Sonderkündigungsrecht und sind nicht an die eigentliche Laufzeit ihres Vertrags gebunden“, so Peter Lassek, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hessen. Verbraucher können der angekündigten Erhöhung auch widersprechen. Aber Achtung: Falls Sie kündigen wollen, könnten Sie einen in Aussicht gestellten Bonus verlieren. Der ist oft an Bedingungen geknüpft – zum Beispiel an eine bestimmte Laufzeit. Sie sollten sich daher ausrechnen, ob sich ein früherer Anbieterwechsel lohnt. Der Bonus ist der Grund für weitere Verbraucherbeschwerden über BEV. Der Anbieter weigere sich, versprochene Boni auszuzahlen, berichten Verbraucher. Auch über nicht ausgezahlte Guthaben beschweren sich Verbraucher. „Energieversorger müssen Guthaben sofort auszahlen oder spätestens mit der nächsten Abschlagzahlung verrechnen“, erläutert Lassek. Verbraucher berichten allerdings auch, dass es derzeit alles andere als einfach sei, mit dem Unternehmen Kontakt aufzunehmen. So berichten einzelne Teilnehmer, sie kämen bei der Telefonhotline nicht durch, andere beklagen, sie bekämen keine Antwort auf Emails, und wieder andere sorgen sich, ob sie wenigstens auf ihre eingeschriebenen Briefe eine Reaktion bekämen. Entsprechend erging es auch Herrn K. aus Bad Orb, der bis heute auf eine Bestätigung seiner noch kurz vor Weihnachten ausgesprochenen Kündigung wartet.

Bundesnetzagentur leitet Aufsichtsverfahren ein

Die Beschwerden haben auch die Bundesnetzagentur erreicht. Sie hat nun gegen den Energielieferanten ein Aufsichtsverfahren wegen intransparenter Zwischenabrechnungen und nichteingehaltener Anforderungen an Rechnungen für Energielieferungen eingeleitet und das Unternehmen aufgefordert, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen (Az.: BK6-19-006).

 

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige, werbefreie und kostengünstige Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

 

 

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