Verbraucherzentrale Hessen mahnt erfolgreich Wish-App ab

Berkatal, den 21. 01. 2019

 

21. Januar 2019

Unerfüllte Wünsche

Verbraucherzentrale Hessen mahnt erfolgreich Wish-App ab

Die US-amerikanische Onlineplattform www.wish.com wirbt auch um deutsche Kunden. Sie lockt mit extremen Rabatten. Weil die Verbraucherzentrale Hessen die Seite aus verschiedenen Gründen für rechtswidrig hält, mahnte sie die Betreiber ab. Diese verpflichten sich nun dazu, den Internetauftritt zu überarbeiten.

„Wish.com erfüllt unsere Verbraucherschutz-Wünsche aktuell nicht“, sagt Kai-Oliver Kruske, Referent für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Besucher müssen sich zunächst registrieren. Danach winken Preise, die angeblich um 80 Prozent und mehr reduziert sind. Doch die Seite hat ihre Tücken: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) liegen aktuell Großteils nur in englischer Sprache vor.

„Sich mit einem ausländischen Unternehmen zu streiten, ist ohnehin eine Herausforderung. Erst recht schwierig wird es, wenn englischsprachige AGB hinzukommen“, so Kruske. „Deswegen ist die Verbraucherzentrale Hessen gegen Wish vorgegangen.“

Infolge der Abmahnung hat das Unternehmen sich nun verpflichtet, sein Angebot anzupassen. Wish muss daher seine AGB übersetzen. Außerdem ist das Impressum zu ergänzen, damit Kunden sehen, an wen sie sich bei Problemen wenden können.

Lange Wege

Darüber hinaus ist für Nutzer kaum zu erkennen, dass wish.com nur Vermittler sein möchte. Wish selbst bietet nur 30 Tage lang Rücknahmen an. Davon abgesehen müssen sich Verbraucher für Widerruf oder Gewährleistung an den eigentlichen Verkäufer wenden. Den kennen sie aber in der Regel gar nicht.

Auch ist nicht allen Kunden klar, dass die Artikel aus der ganzen Welt stammen können. Auf lange Versandwege deutet die angezeigte voraussichtliche Versanddauer hin. Was diese aber nicht verrät: Bei Käufen oberhalb der Freigrenzen können noch Einfuhrumsatzsteuer oder sogar Zölle anfallen. Das vermeintliche Schnäppchen lässt dann nicht nur auf sich warten. Es wird auch noch teuer.

Hintergrund

Die Verbraucherschutznormen sind international. Sie gehen vielfach zurück auf europäische Richtlinien. Und sie finden unter Umständen auch Anwendung auf Webseiten aus dem Ausland, wenn diese Seiten sich an deutsche Verbraucher richten. Das führt dazu, dass auch ausländische AGB teilweise deutschen Standards genügen müssen. Verbrauchern kann das im Problemfall helfen – wenn sie davon wissen und sich im Impressum die nötigen Kontaktdaten finden.

 

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige, werbefreie und kostengünstige Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

 

 

 

 

 

Bild zur Meldung: Verbraucherzentrale Hessen mahnt erfolgreich Wish-App ab