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Widerruf von Darlehen der Sparda Bank ist möglich

Berkatal, den 09. 10. 2018

 

 

 

09. Oktober 2018

Widerruf von Darlehen der Sparda Bank ist möglich

Verbraucherzentrale Hessen informiert über Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt

Ende August 2018 stellte das Oberlandesgericht Frankfurt fest, dass die Widerrufsbelehrungen der Sparda Bank Hessen eG in aktuell laufenden Darlehensverträgen fehlerhaft sind (3 U 145/17 vom 22.08.2018). Darlehensnehmer können ihren Darlehensvertrag deshalb grundsätzlich noch heute widerrufen.

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass die Sparda Bank Hessen eG keine eindeutigen Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist gemacht hatte. Die Bank hatte diese einmal mit 14 Tagen und ein weiteres Mal mit einem Monat angegeben. Aus der Formulierung der Bank ging nicht hervor, dass die Frist von einem Monat nur in einem ganz bestimmten seltenen Ausnahmefall gilt. Aus diesem Grund besteht nun für den Widerruf überhaupt keine Frist.

Nicht nur die Sparda-Bank Hessen, auch andere Sparda-Banken haben diese Widerrufsinformationen verwendet. „Verbraucher, die ihre Verträge 2010, 2011 oder 2012 abgeschlossen haben, können vor Ablauf der Zinsbindung erhebliche Einsparungen realisieren“, so Christiane Kienitz, Referentin für Immobilienfinanzierung bei der Verbraucherzentrale Hessen.

ZINSERSPARNIS DURCH RÜCKABWICKLUNG

„Wir empfehlen allen Sparda-Darlehensnehmern ihre Vertragsunterlagen möglichst schnell auf eine mögliche Fehlerhaftigkeit untersuchen zu lassen“, so Kienitz weiter. Wer seinen Vertrag mit Hilfe des Widerrufs erfolgreich rückabwickeln kann und zu einem Vertrag mit günstigeren Zinsen wechseln kann, spart in beträchtlichem Umfang. Schließlich waren die Vertragszinsen der bestehenden Verträge mehr als doppelt so hoch wie die aktuellen Zinsen.

Die Verbraucherzentrale Hessen e.V. bietet an, die rechtliche Prüfung kurzfristig vorzunehmen. Das Entgelt hierfür beträgt 70 € pro Kreditvertrag.

 

 

 

 

 

 

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