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Strava muss AGB ändern

Berkatal, den 26. 09. 2018

26. September 2018

Strava muss AGB ändern

Verbraucherzentrale Hessen mahnt Fitness-App ab

Mithilfe von Fitness-Apps wie Strava Training können Smartphone-Nutzer ihre Lauf- und Radstrecken messen. Die Betreiberin mit Sitz in den USA verwendete nach hiesigem Recht problematische AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und kam ihren Informationspflichten über das Unternehmen nicht nach. Daher mahnte die Verbraucherzentrale Hessen Strava erfolgreich ab.

In ihren ausführlichen AGB gab die Firma eine außergerichtliche Streitschlichtung vor und wollte die Verjährung auf ein einziges Jahr begrenzen. „Beides schränkt die Rechte von Verbrauchern massiv ein“, sagt Kerstin Wolf, Referentin für Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Hessen. Die Garantie, im Streit vor Gericht ziehen zu können, geht nicht umsonst auf das Grundgesetz zurück. Sie darf nur unter strengen Voraussetzungen begrenzt werden. In Deutschland beträgt die gesetzliche Verjährung in der Regel drei Jahre. Gerade gegenüber Verbrauchern darf hiervon nicht einfach abgewichen werden.

Wer auf einer deutschen Webseite für seine deutschsprachige App wirbt, muss sich auch an das Schutzniveau halten, welches hierzulande für Verbraucher gilt. Das betrifft das riesige Angebot von Software für Smartphones genauso wie den globalisierten Internethandel. „Besonders von größeren Apps müssen wir einfach ordnungsgemäße AGB fordern“, so Wolf weiter. Die Strava-App hat allein für Android derzeit mehr als 10 Million Downloads und über 300.000 Rezensionen.

Erfolgreiche Abmahnung

Mit der Abmahnung forderte die Verbraucherzentrale Hessen nun, die AGB anzupassen. Das Unternehmen kündigte daraufhin eine umfassende Überarbeitung an und verpflichtete sich, die beanstandeten Punkte zu ändern. Bislang sind die AGB dadurch nicht gerade verständlicher geworden. Die ohnehin langen Klauseln wurden nun um Zusätze ergänzt, dass sie für Bürger aus der EU teilweise nicht gelten.

Auch fehlte der Webseite von Strava ein korrektes Impressum. Für Kunden ist das wichtig, weil sie sonst im Streitfall Schwierigkeiten haben, einen Ansprechpartner zu finden. Die Abmahnung führte dazu, dass die erforderlichen Daten nun einfach zu finden sind.

Weitere erfolgreiche Abmahnungen der Verbraucherzentrale Hessen

 

Über die Verbraucherzentrale Hessen:
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige, werbefreie und kostengünstige Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.

 

 

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